Bildung & Teilhabe · Landkreis Neuwied

Bildung und Teilhabe im Landkreis Neuwied: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Neuwied fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit pauschal 15 € im Monat. Zuständig sind Jobcenter oder das Bildungspaket-Team der Kreisverwaltung. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Neuwied Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Neuwied

Im Landkreis Neuwied bearbeitet das Kreisverwaltung Neuwied – Bildungspaket (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Landkreis Neuwied für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Kreisverwaltung Neuwied – Bildungspaket (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Landkreis Neuwied für Bürgergeld
Adresse
Kreisverwaltung Neuwied, Bildungspaket, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied
Telefon
02631 803-0
Termine
Mo & Mi 7:30–13 Uhr, Di & Do 7:30–16 Uhr, Fr 7:30–12 Uhr

BuT-Antrag im Landkreis Neuwied: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Neuwieder Antrag.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Landkreis Neuwied; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Bildungspaket-Team der Kreisverwaltung (Wilhelm-Leuschner-Straße 9).

  3. PDF-Antrag je Kind einreichen

    Laden Sie den BuT-Antrag, füllen Sie je Kind ein Formular mit unserer Bescheinigung aus und reichen Sie es ein. Kontakt: bildungspaket@kreis-neuwied.de.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt der Kreis an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Landkreis Neuwied ist bei Bürgergeld das Jobcenter Landkreis Neuwied zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Bildungspaket-Team der Kreisverwaltung (Wilhelm-Leuschner-Straße 9). Wichtig: Der Kreis ist für die Verbandsgemeinden zuständig, die Stadt Neuwied hat eine eigene Zuständigkeit. Der Kreis nennt „Musikunterricht" ausdrücklich und erbringt die Leistung als Direktzahlung, Geldleistung oder Gutschein. Je Kind stellen Sie einen Antrag.

Gut zu wissen: Der Kreis ist für die Verbandsgemeinden zuständig; wer in der Stadt Neuwied wohnt, wendet sich an die Stadt. Die Leistung wird als Direktzahlung, Geldleistung oder Gutschein erbracht; je Kind ist ein Antrag als PDF nötig. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Neuwied

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Neuwied?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter Landkreis Neuwied; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über das Bildungspaket-Team der Kreisverwaltung (Wilhelm-Leuschner-Straße 9). Kontakt: bildungspaket@kreis-neuwied.de.

Ist der Landkreis oder die Stadt Neuwied zuständig?

Der Landkreis ist für die Verbandsgemeinden zuständig; wer in der Stadt Neuwied wohnt, wendet sich an die dortige Stelle. Diese Seite gilt für den Landkreis.

Wie wird der Musikbeitrag in Neuwied ausgezahlt?

Der Kreis erbringt die Leistung als Direktzahlung an den Anbieter, als Geldleistung oder als Gutschein. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit, dann übernehmen wir die Abwicklung.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind pauschal 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote wie Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit dem Kreis ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Neuwied:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Neuwied begleiten wir Schritt für Schritt.