Bildung & Teilhabe · Landkreis Mainz-Bingen

Bildung und Teilhabe im Landkreis Mainz-Bingen: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Mainz-Bingen fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Unterricht in künstlerischen Fächern wie Musik mit pauschal 15 € im Monat. Zuständig ist das JobCenter bei der Kreisverwaltung. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Mainz-Bingen Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Mainz-Bingen

Im Landkreis Mainz-Bingen bearbeitet das JobCenter Mainz-Bingen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Antrag beim JobCenter) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
JobCenter Mainz-Bingen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Antrag beim JobCenter)
Adresse
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, JobCenter, Konrad-Adenauer-Straße 34, 55218 Ingelheim am Rhein
Telefon
06132 787-6000
Termine
Auskunft über das JobCenter Mainz-Bingen 06132 787-6000

BuT-Antrag im Landkreis Mainz-Bingen: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Landkreis Mainz-Bingen.

  2. Wohnort prüfen: Landkreis oder Stadt Mainz

    Wohnen Sie in einer Stadt oder Verbandsgemeinde des Kreises (Ingelheim, Bingen, Nieder-Olm …), sind Sie hier richtig. Für die Stadt Mainz ist das dortige Jobcenter zuständig.

  3. Hauptantrag und Formblatt 4 einreichen

    Laden Sie den Hauptantrag und das Formblatt 4 (Teilhabe), füllen Sie beides mit unserer Bescheinigung aus und reichen Sie es beim JobCenter Mainz-Bingen ein.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Wichtig zur Abgrenzung: Der Landkreis Mainz-Bingen (Sitz Ingelheim) ist nicht die kreisfreie Stadt Mainz – die hat ein eigenes Jobcenter. Für die Städte und Verbandsgemeinden im Kreis (Ingelheim, Bingen, Nieder-Olm, Rhein-Selz u. a.) ist das JobCenter Mainz-Bingen bei der Kreisverwaltung zuständig. Der Kreis fördert „Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit" sowie „Unterricht in künstlerischen Fächern" – darunter fällt der Musikunterricht. Den Antrag stellen Sie als PDF (Hauptantrag plus Formblatt 4 Teilhabe).

Gut zu wissen: Der Antrag läuft über den Hauptantrag plus Formblatt 4 (Teilhabe) als PDF; ein Online-Antrag über das RLP-Portal besteht für BuT nicht. Für Wohnsitz in der Stadt Mainz ist das dortige Jobcenter zuständig. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Mainz-Bingen

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Mainz-Bingen?

Beim JobCenter Mainz-Bingen bei der Kreisverwaltung (Konrad-Adenauer-Straße 34, Ingelheim) – zuständig für die Städte und Verbandsgemeinden im Kreis.

Was ist der Unterschied zwischen Stadt Mainz und Landkreis Mainz-Bingen?

Die kreisfreie Stadt Mainz hat ein eigenes Jobcenter. Der Landkreis Mainz-Bingen (Sitz Ingelheim) ist für die Kreisgemeinden zuständig. Diese Seite gilt für den Landkreis.

Ist der Musikunterricht in Mainz-Bingen förderfähig?

Ja. Der Kreis fördert „Unterricht in künstlerischen Fächern" – darunter fällt der Musikunterricht – mit pauschal 15 € im Monat.

Wie viel Geld gibt es für Musik?

Es sind pauschal 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für Sport, Spiel, Kultur und Unterricht in künstlerischen Fächern wie Musik (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Mainz-Bingen:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Mainz-Bingen begleiten wir Schritt für Schritt.