Bildung & Teilhabe · Landkreis Südliche Weinstraße

Bildung und Teilhabe im Landkreis Südliche Weinstraße: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Südliche Weinstraße können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit bis zu 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig ist die Kreisverwaltung oder das Jobcenter. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Südliche Weinstraße Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Südliche Weinstraße

Im Landkreis Südliche Weinstraße bearbeitet das Kreisverwaltung Südliche Weinstraße – Referat 41 Soziale Hilfen (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG); Jobcenter für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße – Referat 41 Soziale Hilfen (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG); Jobcenter für Bürgergeld
Adresse
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Referat 41, Marie-Curie-Straße 5, 76829 Landau
Telefon
06341 940-701
Termine
Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr, Di 14–16 Uhr, Do 14–17:30 Uhr – Termin erforderlich

BuT-Antrag im Landkreis Südliche Weinstraße: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Landkreis Südliche Weinstraße.

  2. Termin bei der Kreisverwaltung vereinbaren

    Bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG wenden Sie sich an das Referat 41 in Landau (Termin erforderlich); bei Bürgergeld an das Jobcenter.

  3. Antrag stellen – Anlage Vereine/Musik beilegen

    Nutzen Sie den BuT-Grundantrag samt Anlage „Vereine/Mitgliedschaften" für den Musikunterricht und legen Sie unsere Bestätigung bei. Der Antrag ist auch formlos möglich.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt der Kreis an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Landkreis Südliche Weinstraße bearbeitet das Referat 41 Soziale Hilfen der Kreisverwaltung (Marie-Curie-Straße 5, Landau) die BuT-Anträge für Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen; bei Bürgergeld läuft es in der Regel über das Jobcenter. Wichtig: Die Stadt Landau ist eine eigene kreisfreie Stadt und gehört nicht zum Landkreis, obwohl die Kreisverwaltung dort sitzt. Zum Kreis gehören Orte wie Bad Bergzabern, Edenkoben, Herxheim und Annweiler.

Gut zu wissen: Ein Online-Antrag steht nicht bereit; die Antragstellung ist formlos bzw. über die Vordrucke der Kreisverwaltung möglich, eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Für den Musikunterricht dient die Anlage „Vereine/Mitgliedschaften"; den Anbieterteil füllen wir aus. Den Schulbedarf fördert der Kreis mit 195 € im Jahr.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Südliche Weinstraße

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Südliche Weinstraße?

Beim Referat 41 Soziale Hilfen der Kreisverwaltung (Marie-Curie-Straße 5, Landau), wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG beziehen; bei Bürgergeld über das Jobcenter. Kontakt: soziales@suedliche-weinstrasse.de.

Gehört Landau zum Landkreis Südliche Weinstraße?

Nein. Die Stadt Landau ist eine eigene kreisfreie Stadt und gehört nicht zum Landkreis – auch wenn die Kreisverwaltung dort ihren Sitz hat. Diese Seite gilt für die Kreisgemeinden wie Bad Bergzabern, Edenkoben, Herxheim oder Annweiler.

Wie stelle ich den Antrag – gibt es ein Online-Formular?

Einen Online-Dienst gibt es im Landkreis Südliche Weinstraße nicht. Der Antrag ist formlos bzw. über die Vordrucke der Kreisverwaltung möglich, mit vorheriger Terminvereinbarung. Für den Musikunterricht nutzen Sie die Anlage „Vereine/Mitgliedschaften"; den Anbieterteil füllen wir aus.

Wie viel Zuschuss gibt es für die Musikschule?

Bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – ausdrücklich auch für die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen die Anlage Vereine/Mitgliedschaften aus und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit dem Kreis ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Südliche Weinstraße:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Südliche Weinstraße begleiten wir Schritt für Schritt.