Bildung & Teilhabe · Worms

Bildung und Teilhabe in Worms: 15 € im Monat für Musikunterricht

Wormser Familien mit kleinem Einkommen erhalten über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) pauschal 15 € im Monat für die Teilhabe am kulturellen Leben, etwa die Musikschule. mymusicschool akzeptiert BuT und übernimmt die Nachweise – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer in Worms Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Worms

In Worms bearbeitet das Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms (Bürgergeld); Stadtverwaltung Worms, Abteilung 5.03 für Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und AsylbLG die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms (Bürgergeld); Stadtverwaltung Worms, Abteilung 5.03 für Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und AsylbLG
Adresse
Jobcenter Worms, Schönauer Straße 2, 67547 Worms
Telefon
06241 906-555
Termine
mit Termin Mo–Do 7:30–16 Uhr, Fr 7:30–12 Uhr; Notfälle ohne Termin Mo–Fr 8:30–11 Uhr

BuT-Antrag in Worms: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Wormser Antrag.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Worms (Schönauer Straße 2); bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG die Stadtverwaltung Worms (Abteilung 5.03).

  3. Bedarf mitteilen bzw. Formular aus dem Downloadcenter nutzen

    Bei Bürgergeld sind die Bedarfe mit dem Hauptantrag mitbeantragt; sonst nutzen Sie das passende Formular aus dem Downloadcenter und legen unsere Bestätigung bei.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

In Worms ist bei Bürgergeld das Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms (Schönauer Straße 2) zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG die Stadtverwaltung Worms, Abteilung 5.03. Das Jobcenter nennt Musikschulen ausdrücklich und zahlt pauschal 15 € im Monat. Wichtig: Die kreisfreie Stadt Worms hat ein eigenes Jobcenter – nicht zuständig ist das Jobcenter Alzey-Worms (Landkreis). Bei Bürgergeld werden die allgemeinen Bedarfe automatisch mit dem Hauptantrag mitbeantragt.

Gut zu wissen: Bei Bürgergeld sind die allgemeinen Teilhabe-Bedarfe automatisch mit dem Hauptantrag beantragt; die Formulare (z. B. Lernförderung) liegen im Downloadcenter des Jobcenters. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Worms

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Worms?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms (Schönauer Straße 2); bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über die Stadtverwaltung Worms, Abteilung 5.03.

Gehört Worms zum Landkreis Alzey-Worms?

Nein. Die kreisfreie Stadt Worms hat ein eigenes Jobcenter. Das Jobcenter Alzey-Worms ist für den Landkreis zuständig, nicht für die Stadt. Diese Seite gilt für die Stadt Worms.

Muss ich die Teilhabe in Worms extra beantragen?

Bei Bürgergeld werden die allgemeinen Teilhabe-Bedarfe automatisch mit dem Hauptantrag mitbeantragt. Die Formulare (z. B. Lernförderung) finden Sie im Downloadcenter des Jobcenters.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind pauschal 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Bürgergeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Worms:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Worms begleiten wir Schritt für Schritt.