Bildung & Teilhabe · Koblenz
Bildung und Teilhabe in Koblenz: 15 € im Monat für Musikunterricht
Familien mit kleinem Einkommen in Koblenz können den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit bis zu 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe. Zuständig sind Jobcenter oder das Sozialamt der Stadt. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt alle Nachweise aus, ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer in Koblenz Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Koblenz
In Koblenz bearbeitet das Stadt Koblenz – Sozialamt, Leistungen für Wohnen und Bildung (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Stadt Koblenz für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Stadt Koblenz – Sozialamt, Leistungen für Wohnen und Bildung (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Stadt Koblenz für Bürgergeld
- Adresse
- Sozialamt, Bildung und Teilhabe, Rathauspassage 2, 56068 Koblenz
- Telefon
- 0261 115
- Termine
- Mo, Di, Do 8:30–12 & 14–16 Uhr, Mi 8:30–12 Uhr (nach Terminvereinbarung)
BuT-Antrag in Koblenz: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Koblenzer Antrag.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter Stadt Koblenz; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Sozialamt (Rathauspassage 2).
Online-Antrag im RLP-Portal stellen
Füllen Sie den Antrag „Bedarf für Bildung und Teilhabe" auf antrag-kommunal.service.rlp.de aus und legen Sie unsere Bestätigung bei.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt die Stadt an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
In Koblenz richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrer Leistung: Bei Bürgergeld ist das Jobcenter Stadt Koblenz zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Sozialamt der Stadt (Leistungen für Wohnen und Bildung), Rathauspassage 2. Wichtig: Die kreisfreie Stadt Koblenz gehört nicht zum Landkreis Mayen-Koblenz – sie hat ein eigenes Jobcenter und eine eigene Anlaufstelle. Den Antrag können Sie bequem online über das rheinland-pfälzische Serviceportal stellen; Koblenz nennt die Musikschule ausdrücklich als geförderte Teilhabe.
Gut zu wissen: Der Online-Antrag läuft über das RLP-Portal antrag-kommunal.service.rlp.de. Bei Bürgergeld reichen Sie den Bedarf beim Jobcenter ein, sonst beim Sozialamt. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Koblenz
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Koblenz?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter Stadt Koblenz; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über das Sozialamt der Stadt (Rathauspassage 2). Kontakt: Bildungspaket@stadt.koblenz.de.
Kann ich den Antrag in Koblenz online stellen?
Ja. Koblenz bietet den Antrag „Bedarf für Bildung und Teilhabe" online über das rheinland-pfälzische Serviceportal (antrag-kommunal.service.rlp.de) an. Unsere Bestätigung laden Sie einfach mit hoch.
Gehört Koblenz zum Landkreis Mayen-Koblenz?
Nein. Die kreisfreie Stadt Koblenz ist eigenständig und gehört nicht zum Landkreis Mayen-Koblenz. Sie hat ein eigenes Jobcenter und eine eigene BuT-Stelle; diese Seite gilt für die Stadt.
Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?
Es sind bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stadt ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Koblenz:
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Koblenz begleiten wir Schritt für Schritt.