Bildung & Teilhabe · Rhein-Hunsrück-Kreis

Bildung und Teilhabe im Rhein-Hunsrück-Kreis: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Rhein-Hunsrück-Kreis fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit bis zu 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe. Zuständig ist die zentrale Abteilung Bildung und Teilhabe der Kreisverwaltung. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Rhein-Hunsrück-Kreis Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Rhein-Hunsrück-Kreis

Im Rhein-Hunsrück-Kreis bearbeitet das Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis – Abteilung 22.3 Bildung und Teilhabe (zentral für alle Leistungsbezüge) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis – Abteilung 22.3 Bildung und Teilhabe (zentral für alle Leistungsbezüge)
Adresse
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Abteilung 22.3, Gemündener Straße 8a, 55469 Simmern/Hunsrück
Telefon
06761 82-0
Termine
Mo–Do 8–12 & 14–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr (Terminbuchung online)

BuT-Antrag im Rhein-Hunsrück-Kreis: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Rhein-Hunsrück-Kreis.

  2. Antrag von der Kreis-Leistungsseite laden

    Laden Sie den „Antrag auf Leistungen (BuT)" samt Bescheinigung Teilhabe von der Kreisverwaltung (Abteilung 22.3).

  3. Bei der zentralen BuT-Stelle einreichen

    Reichen Sie den Antrag mit unserer Bescheinigung bei der Abteilung 22.3 (Gemündener Straße 8a, Simmern) ein; Termine buchen Sie online.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt der Kreis an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Praktisch im Rhein-Hunsrück-Kreis: Eine zentrale Abteilung 22.3 Bildung und Teilhabe der Kreisverwaltung (Gemündener Straße 8a, Simmern) bearbeitet die Anträge für alle Leistungsbezüge – Sie brauchen sich nicht nach der Leistungsart zu richten. Der Kreis nennt „in Vereinen, Musikunterricht oder Freizeiten" ausdrücklich. Den Antrag laden Sie als PDF von der Kreis-Leistungsseite; Termine buchen Sie online.

Gut zu wissen: Eine zentrale Stelle (Abteilung 22.3) bearbeitet alle Leistungsbezüge; den Antrag und die Bescheinigungen (Teilhabe, Mittagessen, Lernförderung) gibt es als PDF auf der Kreis-Leistungsseite. Termine buchen Sie online. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Rhein-Hunsrück-Kreis

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Rhein-Hunsrück-Kreis?

Bei der zentralen Abteilung 22.3 Bildung und Teilhabe der Kreisverwaltung (Gemündener Straße 8a, Simmern) – für alle Leistungsbezüge. Kontakt: but@rheinhunsrueck.de.

Gibt es im Rhein-Hunsrück-Kreis eine zentrale BuT-Stelle?

Ja. Anders als in vielen Kreisen bearbeitet hier eine zentrale Stelle (Abteilung 22.3) alle Leistungsbezüge – egal ob Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag.

Ist der Musikunterricht im Rhein-Hunsrück-Kreis förderfähig?

Ja. Der Kreis nennt „in Vereinen, Musikunterricht oder Freizeiten" ausdrücklich als geförderte Teilhabe mit bis zu 15 € im Monat.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wie Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit dem Kreis ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Rhein-Hunsrück-Kreis:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Rhein-Hunsrück-Kreis begleiten wir Schritt für Schritt.