Bildung & Teilhabe · Landkreis Bad Dürkheim
Bildung und Teilhabe im Landkreis Bad Dürkheim: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Bad Dürkheim fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Musikschule mit bis zu 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe. Zuständig sind das Jobcenter Deutsche Weinstraße oder das Sozialamt der Kreisverwaltung. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Landkreis Bad Dürkheim Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Bad Dürkheim
Im Landkreis Bad Dürkheim bearbeitet das Kreisverwaltung Bad Dürkheim – Sozialamt, Existenzsichernde Sozialleistungen Ref. 92 (Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld); Jobcenter Deutsche Weinstraße für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Kreisverwaltung Bad Dürkheim – Sozialamt, Existenzsichernde Sozialleistungen Ref. 92 (Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld); Jobcenter Deutsche Weinstraße für Bürgergeld
- Adresse
- Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Ref. 92, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim
- Telefon
- 06322 961-4001
- Termine
- Mo–Do 8:30–13 Uhr, Do zusätzlich 14–18 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr
BuT-Antrag im Landkreis Bad Dürkheim: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Landkreis Bad Dürkheim.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter Deutsche Weinstraße; bei Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Ref. 92 (Philipp-Fauth-Straße 11).
Online über das RLP-Portal beantragen
Nutzen Sie den Online-Antrag über das RLP-Serviceportal (Globalantrag) und legen Sie unsere Bestätigung bei.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Landkreis Bad Dürkheim ist bei Bürgergeld das Jobcenter Deutsche Weinstraße zuständig, bei Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Ref. 92 Existenzsichernde Sozialleistungen (Philipp-Fauth-Straße 11). Der Kreis nennt die „Musikschule" ausdrücklich. Den Antrag können Sie online über das RLP-Serviceportal stellen; ein Globalantrag sichert die Ansprüche ab Monatsbeginn der Antragstellung.
Gut zu wissen: Bei Bürgergeld ist das Jobcenter Deutsche Weinstraße zuständig, sonst die Kreisverwaltung (Ref. 92). Der Antrag ist online über das RLP-Serviceportal möglich; ein Globalantrag sichert Ansprüche ab Monatsbeginn. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Bad Dürkheim
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Bad Dürkheim?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter Deutsche Weinstraße; bei Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Ref. 92 (Philipp-Fauth-Straße 11).
Ist das Jobcenter Deutsche Weinstraße für Bad Dürkheim zuständig?
Ja. Für Bürgergeld-Beziehende im Landkreis Bad Dürkheim ist das Jobcenter Deutsche Weinstraße zuständig. Für Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld übernimmt die Kreisverwaltung (Ref. 92).
Kann ich den Antrag in Bad Dürkheim online stellen?
Ja. Der Landkreis bietet den Antrag online über das RLP-Serviceportal; ein Globalantrag sichert die Ansprüche ab Monatsbeginn der Antragstellung. Unsere Bescheinigung legen Sie bei.
Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?
Es sind bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die soziale und kulturelle Teilhabe, z. B. die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Bad Dürkheim:
- Landkreis Bad Dürkheim – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Bad Dürkheim – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Bad Dürkheim begleiten wir Schritt für Schritt.