Bildung & Teilhabe · Landkreis Bad Dürkheim

Bildung und Teilhabe im Landkreis Bad Dürkheim: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Bad Dürkheim fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Musikschule mit bis zu 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe. Zuständig sind das Jobcenter Deutsche Weinstraße oder das Sozialamt der Kreisverwaltung. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Bad Dürkheim Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Bad Dürkheim

Im Landkreis Bad Dürkheim bearbeitet das Kreisverwaltung Bad Dürkheim – Sozialamt, Existenzsichernde Sozialleistungen Ref. 92 (Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld); Jobcenter Deutsche Weinstraße für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Kreisverwaltung Bad Dürkheim – Sozialamt, Existenzsichernde Sozialleistungen Ref. 92 (Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld); Jobcenter Deutsche Weinstraße für Bürgergeld
Adresse
Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Ref. 92, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim
Telefon
06322 961-4001
Termine
Mo–Do 8:30–13 Uhr, Do zusätzlich 14–18 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr

BuT-Antrag im Landkreis Bad Dürkheim: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Landkreis Bad Dürkheim.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Deutsche Weinstraße; bei Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Ref. 92 (Philipp-Fauth-Straße 11).

  3. Online über das RLP-Portal beantragen

    Nutzen Sie den Online-Antrag über das RLP-Serviceportal (Globalantrag) und legen Sie unsere Bestätigung bei.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Landkreis Bad Dürkheim ist bei Bürgergeld das Jobcenter Deutsche Weinstraße zuständig, bei Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Ref. 92 Existenzsichernde Sozialleistungen (Philipp-Fauth-Straße 11). Der Kreis nennt die „Musikschule" ausdrücklich. Den Antrag können Sie online über das RLP-Serviceportal stellen; ein Globalantrag sichert die Ansprüche ab Monatsbeginn der Antragstellung.

Gut zu wissen: Bei Bürgergeld ist das Jobcenter Deutsche Weinstraße zuständig, sonst die Kreisverwaltung (Ref. 92). Der Antrag ist online über das RLP-Serviceportal möglich; ein Globalantrag sichert Ansprüche ab Monatsbeginn. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Bad Dürkheim

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Bad Dürkheim?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter Deutsche Weinstraße; bei Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Ref. 92 (Philipp-Fauth-Straße 11).

Ist das Jobcenter Deutsche Weinstraße für Bad Dürkheim zuständig?

Ja. Für Bürgergeld-Beziehende im Landkreis Bad Dürkheim ist das Jobcenter Deutsche Weinstraße zuständig. Für Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld übernimmt die Kreisverwaltung (Ref. 92).

Kann ich den Antrag in Bad Dürkheim online stellen?

Ja. Der Landkreis bietet den Antrag online über das RLP-Serviceportal; ein Globalantrag sichert die Ansprüche ab Monatsbeginn der Antragstellung. Unsere Bescheinigung legen Sie bei.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die soziale und kulturelle Teilhabe, z. B. die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Bad Dürkheim:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Bad Dürkheim begleiten wir Schritt für Schritt.