Bildung & Teilhabe · Landkreis Birkenfeld
Bildung und Teilhabe im Landkreis Birkenfeld: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Birkenfeld fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die kulturelle Teilhabe mit pauschal 15 € im Monat – der Musikunterricht ist bundesweit förderfähig. Zuständig sind Jobcenter oder die Abteilung 4 Soziales. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Landkreis Birkenfeld Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Birkenfeld
Im Landkreis Birkenfeld bearbeitet das Kreisverwaltung Birkenfeld – Abteilung 4 Soziales (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Landkreis Birkenfeld für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Kreisverwaltung Birkenfeld – Abteilung 4 Soziales (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Landkreis Birkenfeld für Bürgergeld
- Adresse
- Kreisverwaltung Birkenfeld, Abteilung 4 Soziales, Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld
- Telefon
- 06782 15-4220
- Termine
- Mo–Fr 8:30–12 Uhr, Do zusätzlich 14–18 Uhr (Wohngeldstelle nach Termin)
BuT-Antrag im Landkreis Birkenfeld: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Landkreis Birkenfeld.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter Landkreis Birkenfeld; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG die Abteilung 4 Soziales (Schneewiesenstraße 25).
Antrag je Person einreichen
Laden Sie den „Antrag Bildung und Teilhabe", füllen Sie ihn mit unserer Bescheinigung aus und reichen Sie ihn ein. Bei Bürgergeld genügen die Nachweise.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Landkreis Birkenfeld ist bei Bürgergeld das Jobcenter Landkreis Birkenfeld zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG die Abteilung 4 Soziales der Kreisverwaltung (Schneewiesenstraße 25). Der Kreis fördert die „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" mit pauschal 15 € im Monat; der Musikunterricht zählt bundesweit dazu (§ 28 SGB II). Für jede Person ist ein eigener Antrag nötig; bei Bürgergeld genügen die Nachweise ohne gesonderten Antrag.
Gut zu wissen: Für jede Person ist ein eigener Antrag nötig; bei Bürgergeld ist kein gesonderter Antrag erforderlich (nur Nachweise). Der Antrag ist ein direktes Dokument des Kreis-CMS; ein RLP-Online-Portal ist für BuT nicht ausgewiesen. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Birkenfeld
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Birkenfeld?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter Landkreis Birkenfeld; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über die Abteilung 4 Soziales der Kreisverwaltung (Schneewiesenstraße 25).
Muss ich mit Bürgergeld extra beantragen?
Nein. Bei Bürgergeld ist kein gesonderter BuT-Antrag nötig – Sie reichen nur die Nachweise ein. Für jede Person ist sonst ein eigener Antrag erforderlich.
Ist der Musikunterricht im Landkreis Birkenfeld förderfähig?
Ja. Der Musikunterricht zählt bundesweit zur geförderten „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" nach § 28 Abs. 7 SGB II. Wir stellen die nötige Bescheinigung aus.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Es sind pauschal 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Birkenfeld:
- Landkreis Birkenfeld – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Birkenfeld – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Birkenfeld begleiten wir Schritt für Schritt.