Bildung & Teilhabe · Landkreis Germersheim

Bildung und Teilhabe im Landkreis Germersheim: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Germersheim fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit bis zu 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe. Zuständig sind Jobcenter oder der Fachbereich 23 Soziale Hilfen. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Germersheim Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Germersheim

Im Landkreis Germersheim bearbeitet das Kreisverwaltung Germersheim – Fachbereich 23 Soziale Hilfen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe); Jobcenter Landkreis Germersheim für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Kreisverwaltung Germersheim – Fachbereich 23 Soziale Hilfen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe); Jobcenter Landkreis Germersheim für Bürgergeld
Adresse
Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich 23, Bismarckstraße 4, 76726 Germersheim
Telefon
07274 53-261
Termine
Mo 8:30–12 Uhr, Do 8:30–12 & 13:30–18 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr

BuT-Antrag im Landkreis Germersheim: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Germersheimer Antrag.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Landkreis Germersheim; bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe der Fachbereich 23 Soziale Hilfen (Bismarckstraße 4).

  3. Online über das RLP-Portal beantragen

    Nutzen Sie den Online-Antrag über das RLP-Serviceportal oder das Formular „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" und legen Sie unsere Bestätigung bei.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Landkreis Germersheim ist bei Bürgergeld das Jobcenter Landkreis Germersheim zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe der Fachbereich 23 Soziale Hilfen der Kreisverwaltung (Bismarckstraße 4). Das Jobcenter nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musik- oder Kunstkurse)" ausdrücklich. Praktisch: Den Antrag können Sie online über das RLP-Serviceportal stellen; Bürgergeld-Beziehende erhalten die Teilhabe teils ohne gesonderten Antrag über das Formular „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben".

Gut zu wissen: Den Antrag stellen Sie online über das RLP-Serviceportal oder als Formular beim Fachbereich 23. Bei Bürgergeld läuft die Teilhabe teils ohne gesonderten Antrag. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Germersheim

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Germersheim?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter Landkreis Germersheim; bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe über den Fachbereich 23 Soziale Hilfen der Kreisverwaltung (Bismarckstraße 4).

Kann ich den Antrag in Germersheim online stellen?

Ja. Der Landkreis Germersheim bietet den Antrag online über das RLP-Serviceportal an. Unsere Anbieterbestätigung legen Sie bei.

Brauche ich mit Bürgergeld einen extra Antrag?

Nicht unbedingt: Bürgergeld-Beziehende erhalten die Teilhabe teils ohne gesonderten Antrag über das Formular „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Wir liefern den nötigen Nachweis.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Germersheim:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Germersheim begleiten wir Schritt für Schritt.