Bildung & Teilhabe · Rhein-Pfalz-Kreis

Bildung und Teilhabe im Rhein-Pfalz-Kreis: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Rhein-Pfalz-Kreis können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit bis zu 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig ist je nach Leistung die Kreisverwaltung oder ein Jobcenter. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Rhein-Pfalz-Kreis Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Rhein-Pfalz-Kreis

Im Rhein-Pfalz-Kreis bearbeitet das Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis – Referat 40 (Sozialamt, für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe); je nach Wohnort das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen, Frankenthal oder Speyer für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis – Referat 40 (Sozialamt, für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe); je nach Wohnort das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen, Frankenthal oder Speyer für Bürgergeld
Adresse
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Referat 40, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen
Telefon
0621 5909-2250
Termine
Termine nach Vereinbarung – telefonisch oder per E-Mail

BuT-Antrag im Rhein-Pfalz-Kreis: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Rhein-Pfalz-Kreis.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe das Referat 40 der Kreisverwaltung; bei Bürgergeld das für Ihren Wohnort zuständige Jobcenter (Vorderpfalz-Ludwigshafen, Frankenthal oder Speyer).

  3. Bedarfsermittlung mit Anbieterbestätigung einreichen

    Laden Sie das Formular zur Bedarfsermittlung herunter, legen Sie unsere Bestätigung bei und reichen Sie beides bei der zuständigen Stelle ein.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt der Kreis an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Rhein-Pfalz-Kreis richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrer Leistung: Das Referat 40 (Sozialamt) der Kreisverwaltung (Europaplatz 5, Ludwigshafen) bearbeitet Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe; bei Bürgergeld ist je nach Wohnort das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen, Frankenthal oder Speyer zuständig. Wichtig: Die Stadt Ludwigshafen ist eine eigene kreisfreie Stadt und gehört nicht zum Rhein-Pfalz-Kreis, obwohl die Kreisverwaltung dort sitzt. Zum Kreis gehören Gemeinden wie Schifferstadt, Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Limburgerhof und Dudenhofen.

Gut zu wissen: Für den Musikunterricht nutzen Sie das Formular zur Bedarfsermittlung samt Vereins- bzw. Anbieterbestätigung, die wir ausfüllen. Bei Asylbewerberleistungen ist das Referat 41 der Kreisverwaltung zuständig. Achten Sie darauf, welche Grundleistung Sie beziehen – das entscheidet über die richtige Stelle.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Rhein-Pfalz-Kreis

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Rhein-Pfalz-Kreis?

Das hängt von Ihrer Leistung ab: bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beim Referat 40 der Kreisverwaltung (Europaplatz 5, Ludwigshafen), bei Bürgergeld beim für Ihren Wohnort zuständigen Jobcenter (Vorderpfalz-Ludwigshafen, Frankenthal oder Speyer). Wir stellen Ihnen die Teilnahmebescheinigung aus.

Gehört Ludwigshafen zum Rhein-Pfalz-Kreis?

Nein. Die Stadt Ludwigshafen ist eine eigene kreisfreie Stadt und gehört nicht zum Rhein-Pfalz-Kreis – auch wenn die Kreisverwaltung dort ihren Sitz hat. Diese Seite gilt für die Kreisgemeinden wie Schifferstadt, Mutterstadt oder Böhl-Iggelheim.

Welches Jobcenter ist für mich zuständig?

Bei Bürgergeld richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem Wohnort: Das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen, Frankenthal oder Speyer bearbeitet die Teilhabe. Bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe ist dagegen das Referat 40 der Kreisverwaltung zuständig.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – ausdrücklich auch für die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen die Vereins- bzw. Anbieterbestätigung aus und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Rhein-Pfalz-Kreis:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Rhein-Pfalz-Kreis begleiten wir Schritt für Schritt.