Bildung & Teilhabe (BuT)
Bildung und Teilhabe in Nordrhein-Westfalen
Familien mit kleinem Einkommen bekommen über das Bildungs- und Teilhabepaket 15 € im Monat für den Musikunterricht ihres Kindes. Der Zuschuss ist bundesweit gleich – die Anlaufstelle ist aber je Landkreis anders. Für 12 Landkreise in Nordrhein-Westfalen haben wir sie hier recherchiert.
Pauschale nach § 28 Abs. 7 SGB II für Kinder bis 18 Jahre – Musikunterricht ist dort ausdrücklich als förderfähig genannt.
Landkreise in Nordrhein-Westfalen
Wählen Sie Ihren Landkreis – Sie sehen die zuständige Stelle, das richtige Formular und den genauen Ablauf vor Ort.
Bonn
Bundesstadt Bonn
Antrag & zuständige Stelle →Bottrop
Stadt Bottrop
Antrag & zuständige Stelle →Düsseldorf
Landeshauptstadt Düsseldorf
Antrag & zuständige Stelle →Köln
Stadt Köln
Antrag & zuständige Stelle →Kreis Coesfeld
Kreis Coesfeld
Antrag & zuständige Stelle →Kreis Paderborn
Kreis Paderborn
Antrag & zuständige Stelle →Kreis Siegen-Wittgenstein
Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein, BuT-Team (Bürgergeld); Kreis Siegen-Wittgenstein, Sozialamt für Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld
Antrag & zuständige Stelle →Mönchengladbach
Stadt Mönchengladbach
Antrag & zuständige Stelle →Münster
Stadt Münster
Antrag & zuständige Stelle →Oberbergischer Kreis
Oberbergischer Kreis
Antrag & zuständige Stelle →Remscheid
Stadt Remscheid
Antrag & zuständige Stelle →Rhein-Sieg-Kreis
Jobcenter Rhein-Sieg (Bürgergeld); Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Soziales und Teilhabe (Abteilung 50.3) für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe
Antrag & zuständige Stelle →Ihr Landkreis ist noch nicht dabei? Schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de – wir helfen auch dann bei Bescheinigung und Antrag.
So läuft der Antrag – in Kürze
- Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern (Kurs, Beitrag, Zeitraum).
- Zuständige Stelle im Landkreis wählen – Jobcenter bei Bürgergeld, sonst das Sozialamt Ihres Kreises.
- Antrag stellen bzw. Bedarf mitteilen und unsere Bescheinigung beilegen.
- Zuschuss erhalten – wir rechnen, wo möglich, direkt mit der Stelle ab.
Die vollständige Anleitung inklusive Sonderfällen finden Sie auf der allgemeinen BuT-Seite.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Nordrhein-Westfalen
Ist die Zuständigkeit für Bildung und Teilhabe in Nordrhein-Westfalen überall gleich?
Nein. Der Zuschuss von 15 € im Monat ist bundesweit gleich (§ 28 Abs. 7 SGB II), aber zuständige Stelle, Formular und Auszahlungsweg unterscheiden sich je Landkreis – mal das Jobcenter, mal das Sozialamt, mal über Gutschein oder Bildungskarte. Wählen Sie unten Ihren Landkreis für die konkreten Angaben.
Für welche Landkreise in Nordrhein-Westfalen gibt es hier Infos?
Aktuell haben wir für 12 Landkreise die konkrete Anlaufstelle, das Formular und den Ablauf recherchiert. Ist Ihr Kreis noch nicht dabei, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de – wir helfen trotzdem bei Bescheinigung und Antrag.
Wie hoch ist der Zuschuss für den Musikunterricht?
Pauschal 15 € pro Monat je Kind bis zum 18. Geburtstag für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab 14,90 € im Monat.
Gilt die Förderung für alle mymusicschool-Kurse?
Ja. Gitarrenkurs, Trommelkurs und Musical-AG fallen alle unter die „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" – Musikunterricht ist ausdrücklich genannt.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Bescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag begleiten wir Schritt für Schritt.