Bildung & Teilhabe · Remscheid
Bildung und Teilhabe in Remscheid: 15 € im Monat für Musikunterricht
In Remscheid fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe. Zuständig sind Jobcenter oder der Fachdienst Soziales und Wohnen. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer in Remscheid Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Remscheid
In Remscheid bearbeitet das Stadt Remscheid – Fachdienst Soziales und Wohnen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Remscheid für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Stadt Remscheid – Fachdienst Soziales und Wohnen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Remscheid für Bürgergeld
- Adresse
- Jobcenter Remscheid, Bildung und Teilhabe, Bismarckstraße 8–10, 42853 Remscheid
- Telefon
- 02191 16-2159
- Termine
- Fachdienst Mo, Di, Do 9–12 Uhr, Mi 13–16 Uhr; Jobcenter telefonisch Mo–Fr 8–12:30 Uhr
BuT-Antrag in Remscheid: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Remscheider Antrag.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter Remscheid; bei Wohngeld oder Kinderzuschlag der Fachdienst Soziales und Wohnen der Stadt.
Nachweis einreichen bzw. Antrag stellen
Bei Bürgergeld ist die Teilhabe mitbeantragt – Sie reichen unseren Nachweis ein. Sonst nutzen Sie den Teilhabe-Nachweis der Stadt und legen unsere Bescheinigung bei.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
In Remscheid ist bei Bürgergeld das Jobcenter Remscheid (Bismarckstraße 8–10) zuständig, bei Wohngeld oder Kinderzuschlag der Fachdienst Soziales und Wohnen der Stadt. Das Jobcenter nennt „Musikunterricht" ausdrücklich als förderfähig. Praktisch: Bei Bürgergeld gilt die Teilhabe mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag als stillschweigend mitbeantragt – Sie reichen nur die Nachweise ein. Bearbeitungsgebühren fallen nicht an. Remscheid hat zudem eine eigene Musik- und Kunstschule.
Gut zu wissen: Bei Bürgergeld ist die Teilhabe mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag mitbeantragt; für Wohngeld oder Kinderzuschlag gilt § 6b BKGG über den Fachdienst. Ein eigenes BuT-Online-Formular gibt es nicht. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Remscheid
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Remscheid?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter Remscheid (Bismarckstraße 8–10); bei Wohngeld oder Kinderzuschlag über den Fachdienst Soziales und Wohnen der Stadt. Kontakt: bildungundteilhabe@remscheid.de.
Muss ich die Teilhabe in Remscheid extra beantragen?
Bei Bürgergeld nicht – sie gilt mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag als stillschweigend mitbeantragt; Sie reichen nur die Nachweise ein. Für Wohngeld oder Kinderzuschlag läuft es über den Fachdienst.
Fallen in Remscheid Bearbeitungsgebühren an?
Nein. Für den BuT-Antrag fallen in Remscheid keine Bearbeitungsgebühren an. Sie tragen nur den Eigenanteil über den 15 € hinaus.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Remscheid:
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Remscheid begleiten wir Schritt für Schritt.