Bildung & Teilhabe · Mönchengladbach

Bildung und Teilhabe in Mönchengladbach: 15 € im Monat für Musikunterricht

Familien in Mönchengladbach können den Musikunterricht ihres Kindes mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) verbilligen – 15 € im Monat für die soziale und kulturelle Teilhabe. Zuständig sind Jobcenter oder die Koordinierungsstelle Bildungspaket. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt alle Nachweise aus, ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer in Mönchengladbach Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Mönchengladbach

In Mönchengladbach bearbeitet das Stadt Mönchengladbach – Fachbereich Soziales und Wohnen, Koordinierungsstelle Bildungspaket (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Mönchengladbach für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Stadt Mönchengladbach – Fachbereich Soziales und Wohnen, Koordinierungsstelle Bildungspaket (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Mönchengladbach für Bürgergeld
Adresse
Koordinierungsstelle Bildungspaket, Aachener Straße 2, 41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-3456
Termine
telefonisch Mo & Mi 10–12 Uhr; persönliche Vorsprache nach Vereinbarung

BuT-Antrag in Mönchengladbach: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Gladbacher Antrag.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Mönchengladbach; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG die Koordinierungsstelle Bildungspaket (Aachener Straße 2).

  3. Online-Antrag über das ServicePortal stellen

    Füllen Sie den Antrag über formulare-extern.de aus oder nutzen Sie das PDF und legen Sie unsere Bestätigung bei.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stadt an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

In Mönchengladbach ist bei Bürgergeld das Jobcenter zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG die Koordinierungsstelle Bildungspaket im Fachbereich Soziales und Wohnen (Aachener Straße 2). Die Stadt nennt die Musikschule ausdrücklich als förderfähig und bietet einen echten Online-Antrag über das ServicePortal. Bei laufendem SGB-II-, SGB-XII- oder AsylbLG-Bezug wird die Teilhabe mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag mitbeantragt; nur die Lernförderung braucht einen eigenen Antrag.

Gut zu wissen: Den Antrag stellen Sie online über das ServicePortal (formulare-extern.de) oder als PDF. Die Koordinierungsstelle ist telefonisch montags und mittwochs von 10 bis 12 Uhr erreichbar. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Mönchengladbach

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Mönchengladbach?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter Mönchengladbach; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über die Koordinierungsstelle Bildungspaket (Aachener Straße 2). Kontakt: bildungspaket@moenchengladbach.de.

Kann ich den Antrag in Mönchengladbach online stellen?

Ja. Die Stadt bietet einen echten Online-Antrag über das ServicePortal (formulare-extern.de) an; alternativ als PDF. Unsere Anbieterbestätigung legen Sie bei.

Muss ich die Teilhabe extra beantragen?

Bei laufendem Bürgergeld, Sozialhilfe oder AsylbLG wird die Teilhabe mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag mitbeantragt. Nur die Lernförderung braucht einen eigenen Antrag.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stadt ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Mönchengladbach:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Mönchengladbach begleiten wir Schritt für Schritt.