Bildung & Teilhabe · Oberbergischer Kreis
Bildung und Teilhabe im Oberbergischer Kreis: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Oberbergischen Kreis fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit mit 15 € im Monat – der Musikunterricht ist bundesweit förderfähig. Zuständig sind Jobcenter, Sozialamt oder Wohngeldstelle. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Oberbergischer Kreis Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Oberbergischer Kreis
Im Oberbergischer Kreis bearbeitet das Oberbergischer Kreis – Amt für Soziale Angelegenheiten (Träger); Antrag je nach Leistung beim Jobcenter (Bürgergeld), Sozialamt (Sozialhilfe, AsylbLG) oder der Wohngeldstelle die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Oberbergischer Kreis – Amt für Soziale Angelegenheiten (Träger); Antrag je nach Leistung beim Jobcenter (Bürgergeld), Sozialamt (Sozialhilfe, AsylbLG) oder der Wohngeldstelle
- Adresse
- Oberbergischer Kreis, Amt für Soziale Angelegenheiten, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach
- Telefon
- 02261 88-0
- mail@obk.de
- Termine
- Mo–Fr 8–12 Uhr, Mo–Mi 13–16 Uhr, Do 13–17:30 Uhr
BuT-Antrag im Oberbergischer Kreis: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Oberbergischen Kreis.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter; bei Sozialhilfe oder AsylbLG das Sozialamt; bei Wohngeld oder Kinderzuschlag die Wohngeldstelle.
Hauptantrag und Anlage Teilhabe einreichen
Laden Sie den Hauptantrag und die Anlage „Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit", füllen Sie beides mit unserer Bescheinigung aus und reichen Sie es ein.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Oberbergischen Kreis ist das Amt für Soziale Angelegenheiten (Moltkestraße 42, Gummersbach) Träger der Leistung; den Antrag stellen Sie je nach Leistungsbezug beim Jobcenter (Bürgergeld), beim Sozialamt (Sozialhilfe, AsylbLG) oder bei der Wohngeldstelle. Der Kreis fördert „Teilnahme an Kultur, Sport und Freizeit"; der Musikunterricht zählt bundesweit dazu (§ 28 SGB II). Der Antrag läuft über den Hauptantrag plus Anlage Teilhabe (PDF). Nicht zu verwechseln mit dem separaten Oberberg-Pass.
Gut zu wissen: Der Antrag läuft über den Hauptantrag plus Anlage „Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit" (PDF); ein reiner Online-Antrag besteht nicht. Der Oberberg-Pass ist ein eigenes Programm, nicht Teil von BuT. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Oberbergischer Kreis
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Oberbergischen Kreis?
Träger ist das Amt für Soziale Angelegenheiten (Moltkestraße 42, Gummersbach). Den Antrag stellen Sie je nach Leistung beim Jobcenter (Bürgergeld), Sozialamt (Sozialhilfe, AsylbLG) oder der Wohngeldstelle.
Gibt es im Oberbergischen Kreis einen extra Antrag für Teilhabe?
Die Teilhabe läuft über den Hauptantrag plus Anlage „Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit" (PDF). Wir liefern die passende Bescheinigung dazu.
Ist der Musikunterricht im Oberbergischen Kreis förderfähig?
Ja. Der Musikunterricht zählt bundesweit zur geförderten „Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit" nach § 28 Abs. 7 SGB II. Wir stellen die nötige Bescheinigung aus.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Oberbergischer Kreis:
- Oberbergischer Kreis – Bildungs- und Teilhabepaket
- Oberbergischer Kreis – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Oberbergischer Kreis begleiten wir Schritt für Schritt.