Bildung & Teilhabe · Kreis Siegen-Wittgenstein
Bildung und Teilhabe im Kreis Siegen-Wittgenstein: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Kreis Siegen-Wittgenstein fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Unterricht in künstlerischen Fächern wie Musik mit 15 € im Monat. Zuständig sind Jobcenter oder das Kreis-Sozialamt. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Kreis Siegen-Wittgenstein Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Kreis Siegen-Wittgenstein
Im Kreis Siegen-Wittgenstein bearbeitet das Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein, BuT-Team (Bürgergeld); Kreis Siegen-Wittgenstein, Sozialamt für Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein, BuT-Team (Bürgergeld); Kreis Siegen-Wittgenstein, Sozialamt für Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld
- Adresse
- Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein, BuT-Team, Weidenauer Straße 167, 57076 Siegen
- Telefon
- 0271 38469-100
- Termine
- Vorsprache nach Terminvereinbarung
BuT-Antrag im Kreis Siegen-Wittgenstein: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Kreis Siegen-Wittgenstein.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das BuT-Team des Jobcenters (Weidenauer Straße 167, Siegen); bei Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld das Kreis-Sozialamt (Koblenzer Straße 73).
Grundantrag einreichen
Laden Sie den Grundantrag „Bildung und Teilhabe", füllen Sie ihn mit unserer Bescheinigung aus und reichen Sie ihn ein – er deckt alle Leistungen ab.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Kreis Siegen-Wittgenstein ist bei Bürgergeld das BuT-Team des Jobcenters (Weidenauer Straße 167, Siegen) zuständig, bei Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld das Kreis-Sozialamt (Koblenzer Straße 73). Der Kreis nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musik)" ausdrücklich. Praktisch: Ein Grundantrag deckt alle Leistungen ab; Zusatzanträge gibt es nur für Lernförderung und Mittagessen. Flyer liegen in mehreren Sprachen vor.
Gut zu wissen: Ein Grundantrag (PDF) deckt alle Teilhabe-Leistungen ab; Zusatzanträge gibt es nur für Lernförderung und Mittagessen. Ein reiner Online-Antrag besteht nicht. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Kreis Siegen-Wittgenstein
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Kreis Siegen-Wittgenstein?
Bei Bürgergeld über das BuT-Team des Jobcenters (Weidenauer Straße 167, Siegen); bei Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld über das Kreis-Sozialamt (Koblenzer Straße 73). Kontakt: bildung-und-teilhabe@siegen-wittgenstein.de.
Gibt es im Kreis Siegen-Wittgenstein einen Grundantrag für alle Leistungen?
Ja. Ein Grundantrag deckt alle Teilhabe-Leistungen ab; Zusatzanträge gibt es nur für Lernförderung und Mittagessen. Wir liefern die passende Bescheinigung dazu.
Ist der Musikunterricht im Kreis Siegen-Wittgenstein förderfähig?
Ja. Der Kreis nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musik)" ausdrücklich als geförderte Teilhabe mit 15 € im Monat.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Es sind 15 € im Monat bzw. bis zu 180 € im Jahr je Kind unter 18 Jahren für die kulturelle Teilhabe wie Musik (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Kreis Siegen-Wittgenstein:
- Kreis Siegen-Wittgenstein – Bildungs- und Teilhabepaket
- Kreis Siegen-Wittgenstein – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Kreis Siegen-Wittgenstein begleiten wir Schritt für Schritt.