Bildung & Teilhabe · Bonn

Bildung und Teilhabe in Bonn: 15 € im Monat für Musikunterricht

In Bonn können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig ist die Servicestelle Bildung und Teilhabe. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer in Bonn Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Bonn

In Bonn bearbeitet das Bundesstadt Bonn – Amt für Soziales und Wohnen, Servicestelle Bildung und Teilhabe (Bonn-Ausweis); bei Bürgergeld läuft die Teilhabe automatisch über das Jobcenter die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Bundesstadt Bonn – Amt für Soziales und Wohnen, Servicestelle Bildung und Teilhabe (Bonn-Ausweis); bei Bürgergeld läuft die Teilhabe automatisch über das Jobcenter
Adresse
Amt für Soziales und Wohnen, Servicestelle Bildung und Teilhabe, Hans-Böckler-Straße 5, 53225 Bonn
Telefon
0228 774949
Termine
Beratung nur nach Termin; Mo 8–18 Uhr, Di, Do, Fr 8–13 Uhr, Mi kein telefonischer Service

BuT-Antrag in Bonn: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Bonner Antrag (Teil B).

  2. Bei Bürgergeld: nichts extra nötig

    Wer Bürgergeld bezieht, hat die Teilhabe automatisch – Sie reichen nur unseren Nachweis nach. Nur die Lernförderung braucht einen eigenen Antrag.

  3. Sonst: Online-Antrag bei der Servicestelle

    Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag füllen Sie den Formularassistenten (Teil A + B) auf formulare.bonn.de aus und legen unseren Nachweis bei.

  4. 15 € nutzen oder ansparen – wir rechnen mit ab

    Der Betrag ist ansparbar. Den Zuschuss rechnen wir, wo möglich, direkt mit der Servicestelle ab.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

In Bonn bündelt das Amt für Soziales und Wohnen mit seiner Servicestelle Bildung und Teilhabe (Hans-Böckler-Straße 5) die Anträge; die Stelle ist zugleich für den Bonn-Ausweis zuständig. Wer Bürgergeld bezieht, muss die Teilhabe nicht gesondert beantragen – sie läuft automatisch über das Jobcenter. Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen Sie den Antrag bei der Servicestelle, bequem online über den Formularassistenten.

Gut zu wissen: Der monatliche Teilhabebetrag ist ansparbar. Bei Bürgergeld ist – außer bei der Lernförderung – kein Extra-Antrag nötig. Für den Musikunterricht füllen wir den Anbieter-Nachweis (Teil B des Antrags) aus; die Einreichung ist online, per E-Mail oder Fax möglich.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Bonn

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Bonn?

Bei der Servicestelle Bildung und Teilhabe (Bonn-Ausweis) im Amt für Soziales und Wohnen (Hans-Böckler-Straße 5). Bei Bürgergeld läuft die Teilhabe automatisch über das Jobcenter. Kontakt: bildungspaket@bonn.de.

Brauche ich mit Bürgergeld einen extra Antrag?

Nein. In Bonn läuft die Teilhabe bei Bürgergeld automatisch – ein gesonderter Antrag ist nicht nötig (nur die Lernförderung braucht einen eigenen Antrag). Sie reichen lediglich unseren Anbieter-Nachweis nach.

Kann ich den Antrag in Bonn online stellen?

Ja. Bonn bietet einen echten Online-Formularassistenten (Teil A und Teil B) auf formulare.bonn.de an; alternativ per E-Mail oder Fax. Für den Musikunterricht füllen wir den Anbieter-Nachweis aus.

Kann ich die 15 € ansparen?

Ja. In Bonn ist der monatliche Teilhabebetrag ansparbar – praktisch für einen halb- oder jährlichen Kursbeitrag. Die genaue Handhabung klären Sie mit der Servicestelle.

Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen den Anbieter-Nachweis aus und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Servicestelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Bonn:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Bonn begleiten wir Schritt für Schritt.