Bildung & Teilhabe · Rhein-Sieg-Kreis
Bildung und Teilhabe im Rhein-Sieg-Kreis: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Rhein-Sieg-Kreis fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit pauschal 15 € im Monat. Zuständig sind Jobcenter oder das Amt für Soziales und Teilhabe. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Rhein-Sieg-Kreis Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Rhein-Sieg-Kreis
Im Rhein-Sieg-Kreis bearbeitet das Jobcenter Rhein-Sieg (Bürgergeld); Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Soziales und Teilhabe (Abteilung 50.3) für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Jobcenter Rhein-Sieg (Bürgergeld); Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Soziales und Teilhabe (Abteilung 50.3) für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe
- Adresse
- Rhein-Sieg-Kreis, Bildung und Teilhabe, Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin
- Telefon
- 02241 13-2872
- Termine
- Mo & Do 8:30–12 & 14–16 Uhr, Di, Mi, Fr 8:30–12 Uhr
BuT-Antrag im Rhein-Sieg-Kreis: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Rhein-Sieg-Kreis.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter Rhein-Sieg; bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe das Amt für Soziales und Teilhabe (Rathausallee 10, Sankt Augustin).
Grunddatenblatt bzw. Antrag einreichen
Bei Bürgergeld ist die Teilhabe mitbeantragt – Sie reichen unseren Nachweis über das Grunddatenblatt ein; sonst nutzen Sie den Antrag der Abteilung 50.3.
Direktzahlung – wir werden bezahlt
Die Leistung wird meist direkt an uns als Anbieter gezahlt. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Rhein-Sieg-Kreis ist bei Bürgergeld das Jobcenter Rhein-Sieg zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe das Amt für Soziales und Teilhabe (Abteilung 50.3) (Rathausallee 10, Sankt Augustin). Der Kreis nennt „Kosten für Musikunterricht … Musikschule" ausdrücklich. Praktisch: Bei Bürgergeld ist die Teilhabe automatisch mitbeantragt; die Leistung wird meist direkt an den Anbieter gezahlt. Den Antrag stellen Sie über das Grunddatenblatt (PDF) oder jobcenter.digital.
Gut zu wissen: Bei Bürgergeld ist die Teilhabe automatisch mitbeantragt (Altersgrenze bis 25 für die Bildungsleistungen, für Sport/Kultur bis 18); Geringverdienende stellen einen eigenen Antrag. Die Leistung wird meist direkt an den Anbieter gezahlt. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Rhein-Sieg-Kreis
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Rhein-Sieg-Kreis?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter Rhein-Sieg; bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe über das Amt für Soziales und Teilhabe, Abteilung 50.3 (Rathausallee 10, Sankt Augustin). Kontakt: sg5032@rhein-sieg-kreis.de.
Muss ich mit Bürgergeld extra beantragen?
Nein. Bei Bürgergeld ist die Teilhabe automatisch mitbeantragt; Sie reichen nur unseren Nachweis ein. Geringverdienende mit Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen einen eigenen Antrag.
Wird der Musikbeitrag im Rhein-Sieg-Kreis direkt gezahlt?
Ja, meist. Die Leistung wird in der Regel direkt an den Anbieter – etwa die Musikschule – gezahlt. So müssen Sie nichts vorstrecken.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Es sind pauschal 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wie Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Rhein-Sieg-Kreis:
- Rhein-Sieg-Kreis – Bildungs- und Teilhabepaket
- Rhein-Sieg-Kreis – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Rhein-Sieg-Kreis begleiten wir Schritt für Schritt.