Bildung & Teilhabe · Kreis Paderborn

Bildung und Teilhabe im Kreis Paderborn: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Kreis Paderborn fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit 15 € im Monat – bis zu 180 € im Jahr. Zuständig sind Jobcenter oder das Sozialamt. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Kreis Paderborn Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Kreis Paderborn

Im Kreis Paderborn bearbeitet das Kreis Paderborn – Sozialamt (Träger); Jobcenter Kreis Paderborn für Bürgergeld, das Sozialamt der Stadt oder Gemeinde für Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Kreis Paderborn – Sozialamt (Träger); Jobcenter Kreis Paderborn für Bürgergeld, das Sozialamt der Stadt oder Gemeinde für Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag
Adresse
Kreis Paderborn, Sozialamt, Aldegreverstraße 10–14, 33102 Paderborn
Telefon
05251 308-5011
Termine
Mo–Fr 8:30–12 Uhr, Do zusätzlich 14–18 Uhr

BuT-Antrag im Kreis Paderborn: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Paderborner Antrag.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Kreis Paderborn; bei Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag das Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

  3. Globalantrag oder Online-Portal nutzen

    Reichen Sie den Globalantrag (PDF) oder den Antrag über mein.kreis-paderborn.de mit unserer Bescheinigung ein.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Der Zuschuss läuft als Gutschein, Direktabrechnung oder Erstattung. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Kreis Paderborn ist der Kreis über sein Sozialamt (Aldegreverstraße 10–14) Träger; den Antrag stellen Sie bei Bürgergeld beim Jobcenter Kreis Paderborn, bei Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Der Kreis nennt „beim Musikunterricht mitmachen" ausdrücklich. Praktisch: Es gibt ein Online-Serviceportal (mein.kreis-paderborn.de); der Zuschuss läuft als Gutschein, Direktabrechnung oder Erstattung – keine reine Geldleistung.

Gut zu wissen: Den Antrag stellen Sie über den Globalantrag (PDF) oder das Serviceportal mein.kreis-paderborn.de; bei Bürgergeld auch über jobcenter.digital. Der Zuschuss läuft als Gutschein, Direktabrechnung mit dem Anbieter oder Erstattung. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Kreis Paderborn

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Kreis Paderborn?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter Kreis Paderborn; bei Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag über das Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Kontakt: Grundsatzangelegenheiten50@kreis-paderborn.de.

Kann ich den Antrag in Paderborn online stellen?

Ja. Der Kreis bietet ein Online-Serviceportal (mein.kreis-paderborn.de); bei Bürgergeld läuft es zusätzlich über jobcenter.digital. Alternativ nutzen Sie den Globalantrag als PDF.

Sind es 15 € im Monat oder 180 € im Jahr?

Beides bezeichnet dasselbe: 15 € im Monat entsprechen bis zu 180 € im Jahr. So lässt sich der Betrag auch für teurere Aktivitäten bündeln.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind 15 € im Monat bzw. bis zu 180 € im Jahr je Kind unter 18 Jahren für die kulturelle Teilhabe wie Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Kreis Paderborn:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Kreis Paderborn begleiten wir Schritt für Schritt.