Bildung & Teilhabe · Kreis Coesfeld
Bildung und Teilhabe im Kreis Coesfeld: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Kreis Coesfeld fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit 15 € im Monat – direkt an den Anbieter gezahlt. Zuständig sind Jobcenter oder die Kommune vor Ort. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Kreis Coesfeld Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Kreis Coesfeld
Im Kreis Coesfeld bearbeitet das Kreis Coesfeld – Abteilung Soziales und Jobcenter (Bürgergeld); für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Kreis Coesfeld – Abteilung Soziales und Jobcenter (Bürgergeld); für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Adresse
- Kreis Coesfeld, Jobcenter / Abteilung 50 Soziales, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld
- Telefon
- 02541 18-5800
- Termine
- Mo–Do 8:30–12 & 14–16 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr; Vorsprache nur mit Termin
BuT-Antrag im Kreis Coesfeld: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Kreis Coesfeld.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter des Kreises (Schützenwall 18); bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe Ihre Stadt oder Gemeinde.
Antrag stellen
Reichen Sie den Antrag mit unserer Bescheinigung schriftlich, mit Termin persönlich oder über das digitale Kontaktformular des Kreises ein.
Direktzahlung – wir werden bezahlt
Der Kreis zahlt die Teilhabe direkt an uns als Anbieter. Sie müssen nichts vorstrecken.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Kreis Coesfeld ist BuT dezentral organisiert: Für Bürgergeld ist das Jobcenter des Kreises (Abteilung 50 Soziales, Schützenwall 18) zuständig, für Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (z. B. das Team Bildung und Teilhabe der Stadt Coesfeld). Der Kreis nennt „beim Musikunterricht mitmachen" ausdrücklich. Die Teilhabe-Leistungen werden direkt an den Anbieter gezahlt; die Antragstellung ist schriftlich oder mit Termin persönlich möglich.
Gut zu wissen: Für Bürgergeld ist das Jobcenter des Kreises zuständig, sonst Ihre Stadt oder Gemeinde. Die Teilhabe wird direkt an den Anbieter gezahlt; die Antragstellung ist schriftlich oder mit Termin möglich (auch über das digitale Kontaktformular des Kreises). Als Nachweis dient unsere Bestätigung.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Kreis Coesfeld
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Kreis Coesfeld?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter des Kreises (Abteilung 50 Soziales, Schützenwall 18); bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe über Ihre kreisangehörige Stadt oder Gemeinde. Kontakt: jobcenter@kreis-coesfeld.de.
Wird der Musikbeitrag im Kreis Coesfeld direkt gezahlt?
Ja. Die Teilhabe-Leistungen werden im Kreis Coesfeld direkt an den Anbieter gezahlt. So kommt der Zuschuss ohne Vorkasse bei uns an.
Wie stelle ich den Antrag im Kreis Coesfeld?
Schriftlich oder mit Termin persönlich bei der zuständigen Stelle; das digitale Kontaktformular des Kreises ist ebenfalls möglich. Wir liefern die passende Bescheinigung dazu.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote wie Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Kreis Coesfeld:
- Kreis Coesfeld – Bildungs- und Teilhabepaket
- Kreis Coesfeld – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Kreis Coesfeld begleiten wir Schritt für Schritt.