Bildung & Teilhabe · Düsseldorf

Bildung und Teilhabe in Düsseldorf: 15 € im Monat für Musikunterricht

In Düsseldorf gibt es über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe – ausdrücklich auch für den Musikunterricht. Zuständig sind Jobcenter oder das Amt für Soziales und Jugend. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer in Düsseldorf Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Düsseldorf

In Düsseldorf bearbeitet das Landeshauptstadt Düsseldorf – Amt für Soziales und Jugend, Abteilung Bildung und Teilhabe (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG); Jobcenter Düsseldorf für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landeshauptstadt Düsseldorf – Amt für Soziales und Jugend, Abteilung Bildung und Teilhabe (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG); Jobcenter Düsseldorf für Bürgergeld
Adresse
Amt für Soziales und Jugend, Bildung und Teilhabe, Willi-Becker-Allee 8, 40227 Düsseldorf
Termine
Beratung nach Terminvereinbarung

BuT-Antrag in Düsseldorf: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Düsseldorfer Antrag.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Düsseldorf; bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG die Abteilung Bildung und Teilhabe (Willi-Becker-Allee 8).

  3. Antrag online stellen

    Nutzen Sie den Globalantrag über jobcenter.digital bzw. die Sozialplattform und legen Sie unsere Bestätigung bei.

  4. 15 € aufs Konto – wir liefern den Nachweis

    Die Teilhabe wird in der Regel direkt aufs Konto gezahlt. Wir stellen die nötige Bescheinigung aus, die Sie einreichen.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

In Düsseldorf ist bei Bürgergeld das Jobcenter Düsseldorf zuständig, bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG die Abteilung Bildung und Teilhabe im Amt für Soziales und Jugend (Willi-Becker-Allee 8). Die Stadt nennt „die Musikschule" ausdrücklich als Anbieter. Praktisch: Der Düsselpass bringt weitere Vergünstigungen, und der Teilhabebetrag wird in der Regel direkt aufs Konto überwiesen – ohne Gutscheinkarte. Den Antrag stellen Sie online über jobcenter.digital bzw. die Sozialplattform.

Gut zu wissen: Bürgergeld-Beziehende stellen den Antrag über jobcenter.digital (SGB-II-Anträge nur per Post/online), sonst über die Sozialplattform. Mit Düsselpass ist das Schokoticket bei BuT-Anspruch kostenfrei. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Düsseldorf

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Düsseldorf?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter Düsseldorf; bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG über die Abteilung Bildung und Teilhabe im Amt für Soziales und Jugend (Willi-Becker-Allee 8). Kontakt: bildungundteilhabe@duesseldorf.de.

Was bringt der Düsselpass für die Musikschule?

Der Düsselpass bringt zusätzliche Vergünstigungen; bei BuT-Anspruch ist mit ihm z. B. das Schokoticket kostenfrei. Er ergänzt die 15 € aus dem Bildungspaket.

Wird die Teilhabe in Düsseldorf aufs Konto gezahlt?

Ja. Anders als bei einer Gutscheinkarte überweist Düsseldorf den Teilhabebetrag in der Regel direkt aufs Konto. Als Nachweis dient die Bestätigung der Musikschule.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stadt ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Düsseldorf:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Düsseldorf begleiten wir Schritt für Schritt.