Bildung & Teilhabe (BuT)
Bildung und Teilhabe in Schleswig-Holstein
Familien mit kleinem Einkommen bekommen über das Bildungs- und Teilhabepaket 15 € im Monat für den Musikunterricht ihres Kindes. Der Zuschuss ist bundesweit gleich – die Anlaufstelle ist aber je Landkreis anders. Für 6 Landkreise in Schleswig-Holstein haben wir sie hier recherchiert.
Pauschale nach § 28 Abs. 7 SGB II für Kinder bis 18 Jahre – Musikunterricht ist dort ausdrücklich als förderfähig genannt.
Landkreise in Schleswig-Holstein
Wählen Sie Ihren Landkreis – Sie sehen die zuständige Stelle, das richtige Formular und den genauen Ablauf vor Ort.
Flensburg
Jobcenter Flensburg für Bürgergeld; Stadt Flensburg, Fachbereich Soziales für Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und AsylbLG
Antrag & zuständige Stelle →Kiel
Landeshauptstadt Kiel
Antrag & zuständige Stelle →Kreis Plön
Jobcenter Kreis Plön (Bürgergeld); für Kinderzuschlag, Wohngeld und Sozialhilfe die Städte, Ämter und Gemeinden vor Ort
Antrag & zuständige Stelle →Kreis Rendsburg-Eckernförde
Jobcenter Rendsburg-Eckernförde
Antrag & zuständige Stelle →Kreis Schleswig-Flensburg
Kreis Schleswig-Flensburg
Antrag & zuständige Stelle →Lübeck
Jobcenter Lübeck für Bürgergeld; Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung für Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und AsylbLG
Antrag & zuständige Stelle →Ihr Landkreis ist noch nicht dabei? Schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de – wir helfen auch dann bei Bescheinigung und Antrag.
So läuft der Antrag – in Kürze
- Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern (Kurs, Beitrag, Zeitraum).
- Zuständige Stelle im Landkreis wählen – Jobcenter bei Bürgergeld, sonst das Sozialamt Ihres Kreises.
- Antrag stellen bzw. Bedarf mitteilen und unsere Bescheinigung beilegen.
- Zuschuss erhalten – wir rechnen, wo möglich, direkt mit der Stelle ab.
Die vollständige Anleitung inklusive Sonderfällen finden Sie auf der allgemeinen BuT-Seite.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Schleswig-Holstein
Ist die Zuständigkeit für Bildung und Teilhabe in Schleswig-Holstein überall gleich?
Nein. Der Zuschuss von 15 € im Monat ist bundesweit gleich (§ 28 Abs. 7 SGB II), aber zuständige Stelle, Formular und Auszahlungsweg unterscheiden sich je Landkreis – mal das Jobcenter, mal das Sozialamt, mal über Gutschein oder Bildungskarte. Wählen Sie unten Ihren Landkreis für die konkreten Angaben.
Für welche Landkreise in Schleswig-Holstein gibt es hier Infos?
Aktuell haben wir für 6 Landkreise die konkrete Anlaufstelle, das Formular und den Ablauf recherchiert. Ist Ihr Kreis noch nicht dabei, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de – wir helfen trotzdem bei Bescheinigung und Antrag.
Wie hoch ist der Zuschuss für den Musikunterricht?
Pauschal 15 € pro Monat je Kind bis zum 18. Geburtstag für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab 14,90 € im Monat.
Gilt die Förderung für alle mymusicschool-Kurse?
Ja. Gitarrenkurs, Trommelkurs und Musical-AG fallen alle unter die „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" – Musikunterricht ist ausdrücklich genannt.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Bescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag begleiten wir Schritt für Schritt.