Bildung & Teilhabe (BuT)

Bildung und Teilhabe in Schleswig-Holstein

Familien mit kleinem Einkommen bekommen über das Bildungs- und Teilhabepaket 15 € im Monat für den Musikunterricht ihres Kindes. Der Zuschuss ist bundesweit gleich – die Anlaufstelle ist aber je Landkreis anders. Für 6 Landkreise in Schleswig-Holstein haben wir sie hier recherchiert.

Kursbeitrag ab 29,90 €
BuT-Zuschuss 15,00 €
Ihr Eigenanteil ab 14,90 €/Monat

Pauschale nach § 28 Abs. 7 SGB II für Kinder bis 18 Jahre – Musikunterricht ist dort ausdrücklich als förderfähig genannt.

Landkreise in Schleswig-Holstein

Wählen Sie Ihren Landkreis – Sie sehen die zuständige Stelle, das richtige Formular und den genauen Ablauf vor Ort.

Ihr Landkreis ist noch nicht dabei? Schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de – wir helfen auch dann bei Bescheinigung und Antrag.

So läuft der Antrag – in Kürze

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern (Kurs, Beitrag, Zeitraum).
  2. Zuständige Stelle im Landkreis wählen – Jobcenter bei Bürgergeld, sonst das Sozialamt Ihres Kreises.
  3. Antrag stellen bzw. Bedarf mitteilen und unsere Bescheinigung beilegen.
  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen, wo möglich, direkt mit der Stelle ab.

Die vollständige Anleitung inklusive Sonderfällen finden Sie auf der allgemeinen BuT-Seite.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Schleswig-Holstein

Ist die Zuständigkeit für Bildung und Teilhabe in Schleswig-Holstein überall gleich?

Nein. Der Zuschuss von 15 € im Monat ist bundesweit gleich (§ 28 Abs. 7 SGB II), aber zuständige Stelle, Formular und Auszahlungsweg unterscheiden sich je Landkreis – mal das Jobcenter, mal das Sozialamt, mal über Gutschein oder Bildungskarte. Wählen Sie unten Ihren Landkreis für die konkreten Angaben.

Für welche Landkreise in Schleswig-Holstein gibt es hier Infos?

Aktuell haben wir für 6 Landkreise die konkrete Anlaufstelle, das Formular und den Ablauf recherchiert. Ist Ihr Kreis noch nicht dabei, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de – wir helfen trotzdem bei Bescheinigung und Antrag.

Wie hoch ist der Zuschuss für den Musikunterricht?

Pauschal 15 € pro Monat je Kind bis zum 18. Geburtstag für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab 14,90 € im Monat.

Gilt die Förderung für alle mymusicschool-Kurse?

Ja. Gitarrenkurs, Trommelkurs und Musical-AG fallen alle unter die „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" – Musikunterricht ist ausdrücklich genannt.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Bescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag begleiten wir Schritt für Schritt.