Bildung & Teilhabe · Kreis Plön
Bildung und Teilhabe im Kreis Plön: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Kreis Plön läuft das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) über eine elektronische Bildungskarte – 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe wie die Musikschule. Zuständig sind Jobcenter oder die Kommune vor Ort. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Kreis Plön Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Kreis Plön
Im Kreis Plön bearbeitet das Jobcenter Kreis Plön (Bürgergeld); für Kinderzuschlag, Wohngeld und Sozialhilfe die Städte, Ämter und Gemeinden vor Ort die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Jobcenter Kreis Plön (Bürgergeld); für Kinderzuschlag, Wohngeld und Sozialhilfe die Städte, Ämter und Gemeinden vor Ort
- Adresse
- Jobcenter Kreis Plön, Behler Weg 23, 24306 Plön
- Telefon
- 04522 7646-0
- Termine
- Mo, Di, Fr 8–12 Uhr, Do 8–12 & 14–16 Uhr (Mi geschlossen)
BuT-Antrag im Kreis Plön: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für die Bildungskarte.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter Kreis Plön; bei Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe Ihre Stadt, Ihr Amt oder Ihre Gemeinde.
Zusatzvordruck einreichen, Karte nutzen
Reichen Sie den Vordruck „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" ein. Die Bildungskarte legen Sie uns anschließend vor.
Karte einlösen – wir rechnen ab
Wir lösen die elektronische Bildungskarte als Anbieter ein. Sie müssen nichts vorstrecken.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Kreis Plön ist bei Bürgergeld das Jobcenter Kreis Plön (Behler Weg 23) zuständig, bei Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe die Städte, Ämter und Gemeinden vor Ort. Der Kreis nennt „im Sportverein oder in der Musikschule" ausdrücklich. Besonderheit: Die Teilhabe läuft über eine elektronische Bildungskarte (Scheckkarte), die dem Anbieter vorgelegt wird; die Abrechnung erfolgt über bildungs-karte.org. Bei Bürgergeld ist die Leistung automatisch mit dem Grund- oder Weiterbewilligungsantrag beantragt – ein Zusatzvordruck genügt.
Gut zu wissen: Die Teilhabe wird über die elektronische Bildungskarte abgerechnet (bildungs-karte.org). Bei Bürgergeld genügt der Zusatzvordruck zum Grund- oder Weiterbewilligungsantrag; ein Postfach/Online-Antrag läuft über jobcenter.digital. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Kreis Plön
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Kreis Plön?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter Kreis Plön (Behler Weg 23); bei Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe über Ihre Stadt, Ihr Amt oder Ihre Gemeinde. Telefon: 04522 7646-0.
Wie funktioniert die Bildungskarte im Kreis Plön?
Die elektronische Bildungskarte (Scheckkarte) wird dem Anbieter vorgelegt; die Abrechnung läuft über bildungs-karte.org. Wir rechnen als Anbieter darüber ab, Sie müssen nichts vorstrecken.
Muss ich mit Bürgergeld extra beantragen?
Bei Bürgergeld ist die Leistung automatisch mit dem Grund- oder Weiterbewilligungsantrag beantragt – ein Zusatzvordruck genügt. Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen Sie über die Kommune.
Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?
Es sind bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus und rechnen als Anbieter über die Bildungskarte ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Kreis Plön:
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Kreis Plön begleiten wir Schritt für Schritt.