Bildung & Teilhabe · Kreis Schleswig-Flensburg

Bildung und Teilhabe im Kreis Schleswig-Flensburg: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Kreis Schleswig-Flensburg läuft das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) über eine elektronische Bildungskarte – 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe. Der Musikunterricht ist bundesweit förderfähig. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Kreis Schleswig-Flensburg Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Kreis Schleswig-Flensburg

Im Kreis Schleswig-Flensburg bearbeitet das Kreis Schleswig-Flensburg – Sozialzentrum/Jobcenter (Antrag im örtlich zuständigen Sozialzentrum); Umsetzung über die elektronische Bildungskarte die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Kreis Schleswig-Flensburg – Sozialzentrum/Jobcenter (Antrag im örtlich zuständigen Sozialzentrum); Umsetzung über die elektronische Bildungskarte
Adresse
Kreis Schleswig-Flensburg, Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig
Telefon
04621 87-0
Termine
Mo–Mi 7:30–12:45 & 13:15–16:30 Uhr, Do bis 17 Uhr, Fr 7:30–12 Uhr

BuT-Antrag im Kreis Schleswig-Flensburg: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für die Bildungskarte.

  2. Antrag im Sozialzentrum stellen bzw. Karte nutzen

    Bei Bürgergeld ist kein Sonderantrag nötig – die Karte kommt nach Prüfung. Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen Sie im örtlichen Sozialzentrum einen Antrag.

  3. Bildungskarte bei uns vorlegen

    Legen Sie uns die elektronische Bildungskarte vor – wir rechnen als Anbieter darüber ab.

  4. Teilhabe nutzen – ohne Vorkasse

    Der Zuschuss läuft über die Karte, Sie müssen nichts vorstrecken.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Kreis Schleswig-Flensburg stellen Sie den Antrag im örtlich zuständigen Sozialzentrum des Kreises (Kreissitz: Flensburger Straße 7, Schleswig). Besonderheit: Die Teilhabe läuft über eine elektronische Bildungskarte, die dem Anbieter vorgelegt wird. Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder AsylbLG ist kein Sonderantrag nötig – nur die Lernförderung braucht einen eigenen Antrag; bei Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen Sie je Leistung. Der Musikunterricht zählt bundesweit zur geförderten kulturellen Teilhabe (§ 28 SGB II).

Gut zu wissen: Die Teilhabe wird über die elektronische Bildungskarte abgerechnet; die Karte wird nach Prüfung ausgehändigt und dem Anbieter vorgelegt. Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder AsylbLG ist kein Sonderantrag nötig (nur Lernförderung); Wohngeld-/Kinderzuschlag-Beziehende beantragen je Leistung. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Kreis Schleswig-Flensburg

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Kreis Schleswig-Flensburg?

Im örtlich zuständigen Sozialzentrum des Kreises (Kreissitz: Flensburger Straße 7, Schleswig). Die Übersicht der Sozialzentren gibt es auf der Kreis-Seite. Kontakt: 04621 87-0.

Wie funktioniert die Bildungskarte in Schleswig-Flensburg?

Die elektronische Bildungskarte wird nach Prüfung ausgehändigt und dem Anbieter vorgelegt; darüber werden Teilhabe, Mittagessen und Lernförderung abgerechnet. Wir rechnen als Anbieter über die Karte ab.

Muss ich mit Bürgergeld extra beantragen?

Nein. Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder AsylbLG ist kein Sonderantrag nötig – nur die Lernförderung braucht einen eigenen Antrag. Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen Sie je Leistung.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote (§ 28 Abs. 7 SGB II); der Musikunterricht zählt bundesweit dazu. Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus und rechnen als Anbieter über die Bildungskarte ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Kreis Schleswig-Flensburg:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Kreis Schleswig-Flensburg begleiten wir Schritt für Schritt.