Bildung & Teilhabe · Flensburg

Bildung und Teilhabe in Flensburg: 15 € im Monat für Musikunterricht

In Flensburg fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit pauschal 15 € im Monat – bei Bürgergeld ist die Teilhabe automatisch dabei. Zuständig sind Jobcenter oder der Fachbereich Soziales. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt alle Nachweise aus, ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer in Flensburg Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Flensburg

In Flensburg bearbeitet das Jobcenter Flensburg für Bürgergeld; Stadt Flensburg, Fachbereich Soziales für Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und AsylbLG die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Jobcenter Flensburg für Bürgergeld; Stadt Flensburg, Fachbereich Soziales für Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und AsylbLG
Adresse
Jobcenter Flensburg, Waldstraße 2, 24939 Flensburg
Telefon
0461 819700
Termine
Mo–Fr 7:30–12:30 Uhr; Neuanträge nur mit Termin

BuT-Antrag in Flensburg: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum als Nachweis der Musikschule.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Flensburg; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG der Fachbereich Soziales der Stadt.

  3. Grundantrag stellen bzw. Nachweis einreichen

    Bei Bürgergeld ist die Teilhabe schon mitbeantragt – Sie reichen nur unsere Bescheinigung nach. Sonst nutzen Sie den Grundantrag (PDF oder jobcenter.digital).

  4. 15 € mit der Regelleistung erhalten

    Flensburg zahlt die Teilhabe als Geldleistung mit der Regelleistung aus. Unsere Bescheinigung dient als Verwendungsnachweis.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

In Flensburg ist bei Bürgergeld das Jobcenter Flensburg (Waldstraße 2) zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG der Fachbereich Soziales der Stadt. Praktisch: Die Teilhabe gilt als beantragt, sobald die Grundsicherung beantragt ist – nur die Lernförderung braucht einen eigenen Antrag. Das Jobcenter nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)" und ausdrücklich „eine Bescheinigung der Musikschule" als Nachweis. Ausgezahlt wird als Geldleistung mit der Regelleistung.

Gut zu wissen: Bei Bürgergeld ist die Teilhabe mit der Grundsicherung mitbeantragt; nur die Lernförderung braucht einen eigenen Antrag. Den Grundantrag gibt es als PDF oder online über jobcenter.digital. Als Verwendungsnachweis dient unsere Bescheinigung der Musikschule.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Flensburg

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Flensburg?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter Flensburg (Waldstraße 2); bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über den Fachbereich Soziales der Stadt. Kontakt: jobcenter-flensburg@jobcenter-ge.de.

Muss ich die Teilhabe in Flensburg extra beantragen?

Bei Bürgergeld nicht – die Teilhabe gilt als beantragt, sobald die Grundsicherung beantragt ist. Nur die Lernförderung braucht einen eigenen Antrag. Sie reichen lediglich unseren Nachweis nach.

Welchen Nachweis braucht das Jobcenter Flensburg?

Das Jobcenter nennt ausdrücklich „eine Bescheinigung der Musikschule" als Verwendungsnachweis. Genau die stellen wir Ihnen aus – mit Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind pauschal 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für den Unterricht in künstlerischen Fächern wie Musik (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) als Nachweis der Musikschule. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Flensburg:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Flensburg begleiten wir Schritt für Schritt.