Bildung & Teilhabe · Kiel

Bildung und Teilhabe in Kiel: 15 € im Monat für Musikunterricht

In Kiel läuft das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) über die Kiel-Karte – 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe, etwa den Musikunterricht. Zuständig sind Jobcenter oder das Amt für Soziale Dienste. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt alle Nachweise aus, ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer in Kiel Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Kiel

In Kiel bearbeitet das Landeshauptstadt Kiel – Amt für Soziale Dienste, Sachbereich Bildung und Teilhabe (Umsetzung über die Kiel-Karte); Jobcenter Kiel für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landeshauptstadt Kiel – Amt für Soziale Dienste, Sachbereich Bildung und Teilhabe (Umsetzung über die Kiel-Karte); Jobcenter Kiel für Bürgergeld
Adresse
Amt für Soziale Dienste, Sachbereich Bildung und Teilhabe, Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
Telefon
0431 901-3107
Termine
Auskunft zur Kiel-Karte unter 0431 901-3107

BuT-Antrag in Kiel: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Kieler Antrag.

  2. Antrag stellen bzw. Kiel-Karte nutzen

    Bei Bürgergeld ist BuT automatisch dabei; sonst stellen Sie beim Amt für Soziale Dienste einen Antrag (PDF von kiel.de/kielkarte).

  3. Kiel-Karte einsetzen

    Mit der Kiel-Karte weisen Sie den Zuschuss bei uns nach. Wir rechnen als Anbieter mit Vereinbarung über die Karte ab.

  4. Teilhabe nutzen – ohne Vorkasse

    Der Zuschuss läuft als Sachleistung über die Karte. Bei Fragen hilft die Auskunft unter 0431 901-3107.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Kiel setzt die Teilhabe über die Kiel-Karte um: Der Zuschuss ist eine Sachleistung, kein Bargeld. Zuständig ist der Sachbereich Bildung und Teilhabe im Amt für Soziale Dienste; bei Bürgergeld ist die Teilhabe automatisch vom Grundantrag umfasst, sonst stellen Sie einen eigenen Antrag. Kiel nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)" ausdrücklich. Anbieter brauchen eine Vereinbarung mit der Stadt – für Sportvereine gilt eine Sonderregel von pauschal 10 € im Monat.

Gut zu wissen: Die Auszahlung erfolgt als Sachleistung über die Kiel-Karte; der Anbieter muss eine Vereinbarung mit der Stadt haben. Bei Bürgergeld ist BuT automatisch vom Grundantrag umfasst, sonst ist ein eigener Antrag nötig. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Kiel

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wie funktioniert die Kiel-Karte für die Musikschule?

Die Kiel-Karte ist eine Sachleistung statt Bargeld: Sie weisen den monatlichen Teilhabebetrag über die Karte bei uns nach, wir rechnen als Anbieter mit Vereinbarung über die Stadt ab. So kommt der Zuschuss ohne Vorkasse an.

Muss ich die Teilhabe in Kiel extra beantragen?

Bei Bürgergeld nicht – BuT ist automatisch vom Grundantrag umfasst. Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen Sie einen eigenen Antrag beim Amt für Soziale Dienste.

Gibt es in Kiel eine Sonderregel für Sportvereine?

Ja. Kieler Sportvereine bieten für Kinder mit BuT-Anspruch pauschal 10 € im Monat an (alle Kosten inklusive). Für den Musikunterricht gilt der reguläre Teilhabebetrag von 15 €.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus und rechnen als Anbieter über die Kiel-Karte ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Kiel:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Kiel begleiten wir Schritt für Schritt.