Bildung & Teilhabe · Lübeck
Bildung und Teilhabe in Lübeck: 15 € im Monat für Musikunterricht
In Lübeck fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe. Zuständig sind Jobcenter oder der Bereich Soziale Sicherung. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer in Lübeck Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Lübeck
In Lübeck bearbeitet das Jobcenter Lübeck für Bürgergeld; Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung für Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und AsylbLG die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Jobcenter Lübeck für Bürgergeld; Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung für Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und AsylbLG
- Adresse
- Jobcenter Lübeck, Hans-Böckler-Straße 1, 23560 Lübeck
- Telefon
- 0451 588-633
- Termine
- Vorsprache nur mit Termin: Mo–Do 8–12:30 & Do 14–16 Uhr, Fr 8–12:30 Uhr
BuT-Antrag in Lübeck: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Lübecker Antrag.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter Lübeck; bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG der Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt.
Eigenen BuT-Antrag stellen
Holen Sie den BuT-Vordruck aus dem Download-Center des Jobcenters, füllen Sie ihn mit unserer Bescheinigung aus und reichen Sie ihn ein.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
In Lübeck ist bei Bürgergeld das Jobcenter Lübeck (Hans-Böckler-Straße 1) zuständig, bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG der Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt. Das Jobcenter nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)" ausdrücklich. Wichtig: Anders als in manchen Städten ist in Lübeck ein eigener BuT-Antrag nötig – er ist nicht im Grundantrag enthalten. Termine buchen Sie online rund um die Uhr; das Jobcenter ist nach Postleitzahl auf mehrere Standorte verteilt.
Gut zu wissen: In Lübeck ist ein separater BuT-Antrag nötig (nicht im Grundantrag enthalten); die Vordrucke liegen im Download-Center des Jobcenters. Termine lassen sich online buchen. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Lübeck
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Lübeck?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter Lübeck (Hans-Böckler-Straße 1); bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG über den Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt. Kontakt: Jobcenter-Luebeck@jobcenter-ge.de.
Muss ich die Teilhabe in Lübeck extra beantragen?
Ja. In Lübeck ist ein eigener BuT-Antrag nötig – er ist nicht im Grundantrag enthalten. Die Vordrucke gibt es im Download-Center des Jobcenters, Termine buchen Sie online.
Ist das Jobcenter Lübeck auf mehrere Standorte verteilt?
Ja. Das Jobcenter Lübeck ist nach Postleitzahl auf mehrere Standorte aufgeteilt. Ihre konkrete Anlaufstelle richtet sich nach Ihrem Wohnort; die Terminbuchung läuft online.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für den Unterricht in künstlerischen Fächern wie Musik (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Lübeck:
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Lübeck begleiten wir Schritt für Schritt.