Bildung & Teilhabe · Kreis Rendsburg-Eckernförde

Bildung und Teilhabe im Kreis Rendsburg-Eckernförde: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde läuft das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) über eine elektronische Bildungskarte – 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe, etwa den Musikunterricht. Zuständig sind Jobcenter oder der Fachdienst Soziale Sicherung. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Kreis Rendsburg-Eckernförde Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde bearbeitet das Jobcenter Rendsburg-Eckernförde – Team Bildung und Teilhabe (Bürgergeld); Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Soziale Sicherung für Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und AsylbLG die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Jobcenter Rendsburg-Eckernförde – Team Bildung und Teilhabe (Bürgergeld); Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Soziale Sicherung für Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und AsylbLG
Adresse
Jobcenter Rendsburg-Eckernförde, Bildung und Teilhabe, Arsenalstraße 18–22, 24768 Rendsburg
Telefon
04331 4385-488
Termine
telefonisch Mo–Fr 8–18 Uhr; Kreis-Fachdienst Mo 8–12, Di 8–12 & 14–17:30, Mi 7:15–12, Do 8–12 & 14–16, Fr 8–12 Uhr

BuT-Antrag im Kreis Rendsburg-Eckernförde: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für die Bildungskarte.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Rendsburg-Eckernförde; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG der Fachdienst Soziale Sicherung des Kreises.

  3. Bildungskarte nutzen bzw. Antrag stellen

    Bei Bürgergeld ist die Teilhabe automatisch dabei – die Karte kommt automatisch. Sonst stellen Sie den Antrag als PDF und legen unsere Bescheinigung bei.

  4. Karte einlösen – wir rechnen ab

    Wir lösen die elektronische Bildungskarte als Anbieter ein. Sie müssen nichts vorstrecken.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist bei Bürgergeld das Jobcenter Rendsburg-Eckernförde (Arsenalstraße 18–22) zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG der Fachdienst Soziale Sicherung des Kreises. Der Kreis nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern" und Musikschulen ausdrücklich. Besonderheit: Die Teilhabe läuft über eine elektronische Bildungskarte, die bei Bewilligung automatisch zugeschickt wird. Bei Bürgergeld ist die Teilhabe seit der Reform automatisch dabei – ein Antrag ist vor allem bei Wohngeld oder Kinderzuschlag nötig.

Gut zu wissen: Die Teilhabe läuft über die elektronische Bildungskarte (Guthaben und Infos über bildungs-karte.org). Bei Bürgergeld ist sie automatisch dabei; bei Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen Sie den Antrag als PDF bzw. über jobcenter.digital. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Kreis Rendsburg-Eckernförde?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter Rendsburg-Eckernförde (Arsenalstraße 18–22); bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über den Fachdienst Soziale Sicherung des Kreises.

Wie funktioniert die Bildungskarte in Rendsburg-Eckernförde?

Die elektronische Bildungskarte wird bei Bewilligung automatisch zugeschickt; Guthaben und Infos gibt es über bildungs-karte.org. Wir lösen die Karte als Anbieter ein, Sie müssen nichts vorstrecken.

Muss ich mit Bürgergeld extra beantragen?

Nein. Bei Bürgergeld ist die Teilhabe seit der Reform automatisch dabei; die Karte kommt automatisch. Ein Antrag ist vor allem bei Wohngeld oder Kinderzuschlag nötig.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für den Unterricht in künstlerischen Fächern wie Musik (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus und lösen die Bildungskarte als Anbieter ein. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Kreis Rendsburg-Eckernförde:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Kreis Rendsburg-Eckernförde begleiten wir Schritt für Schritt.