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Können Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch genommen werden?

Ja!

Unser Musikunterricht fällt unter den Bereich der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, weshalb die Teilnahme durch Leistungen für Bildung und Teilhabe bezuschusst werden kann.

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II kann der Antrag direkt beim zuständigen Jobcenter gestellt werden.
In allen andere Fällen kann der Antrag bei Ihrer Stadt bzw. Ihrem Landkreis gestellt werden.

Die jeweiligen Ansprechpartner für Ihren Wohnort finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Bitte setzen Sie sich bereits vorab mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung, um vorab auf Basis Ihrer aktuellen Lebenslage klären zu können, welche Beträge übernommen werden können.

Anschließend helfen wir Ihnen gerne bei der Abwicklung.