Bildung & Teilhabe · Weimar

Bildung und Teilhabe in Weimar: 15 € im Monat für Musikunterricht

In Weimar fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Teilhabe am kulturellen Leben mit 15 € im Monat – zum Beispiel für Vereine, Musikgruppen und Kurse. Zuständig sind Jobcenter oder das Amt für Familie und Soziales. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus, ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer in Weimar Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Weimar

In Weimar bearbeitet das Stadt Weimar – Amt für Familie und Soziales, Wirtschaftliche Hilfen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Weimar für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Stadt Weimar – Amt für Familie und Soziales, Wirtschaftliche Hilfen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Weimar für Bürgergeld
Adresse
Amt für Familie und Soziales, Bildung und Teilhabe, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar
Telefon
03643 762960
Termine
Di 9–12 & 13–18 Uhr, Do 9–12 & 13–15 Uhr

BuT-Antrag in Weimar: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum als Kostennachweis für den Weimarer Antrag.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Weimar; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Amt für Familie und Soziales (Schwanseestraße 17).

  3. PDF-Antrag je Kind einreichen

    Laden Sie den Antrag von stadt.weimar.de, füllen Sie je Kind ein eigenes Formular aus und legen Sie unseren Kostennachweis bei.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

In Weimar ist bei Bürgergeld das Jobcenter Weimar zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Amt für Familie und Soziales, Wirtschaftliche Hilfen (Schwanseestraße 17). Die Stadt fördert die „Teilhabe am sozialen, kulturellen und sportlichen Leben" – genannt sind Vereinsbeiträge und Teilnahmegebühren für Musikgruppen. Der Musikunterricht fällt bundesweit unter diese kulturelle Teilhabe. Für jedes Kind ist ein eigener Antrag als PDF nötig; dem Antrag legen Sie einen Kostennachweis des Anbieters bei.

Gut zu wissen: Für jedes Kind ist ein eigener PDF-Antrag nötig; ein Online-Formular gibt es nicht. Dem Antrag legen Sie einen Kostennachweis des Anbieters bei, den wir ausstellen. Als weiterer Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Weimar

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Weimar?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter Weimar; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über das Amt für Familie und Soziales, Wirtschaftliche Hilfen (Schwanseestraße 17). Kontakt: wohngeld@stadt.weimar.de.

Wird die Teilhabe in Weimar pro Kind beantragt?

Ja. In Weimar ist für jedes Kind ein eigener Antrag als PDF nötig. Dem Antrag legen Sie einen Kostennachweis des Anbieters bei, den wir ausstellen.

Ist der Musikunterricht in Weimar förderfähig?

Ja. Weimar fördert die Teilhabe am kulturellen Leben, z. B. Vereinsbeiträge und Musikgruppen. Der Musikunterricht fällt bundesweit unter diese kulturelle Teilhabe (§ 28 Abs. 7 SGB II) – wir stellen den Kostennachweis dazu aus.

Wie viel Geld gibt es für Kurse?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen, kulturellen und sportlichen Leben, z. B. Vereine und Musikgruppen (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen und den Kostennachweis aus und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Weimar:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Weimar begleiten wir Schritt für Schritt.