Bildung & Teilhabe · Jena

Bildung und Teilhabe in Jena: 15 € im Monat für Musikunterricht

In Jena können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig sind der Fachdienst Soziales oder das kommunale Jobcenter jenarbeit. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer in Jena Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Jena

In Jena bearbeitet das Stadt Jena – Fachdienst Soziales, Bildung und Teilhabe (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe); kommunales Jobcenter jenarbeit für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Stadt Jena – Fachdienst Soziales, Bildung und Teilhabe (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe); kommunales Jobcenter jenarbeit für Bürgergeld
Adresse
Stadt Jena, Fachdienst Soziales – Bildung und Teilhabe, Stadtrodaer Straße 1, 07749 Jena
Telefon
03641 49-4612
Termine
Di 8–12 Uhr, Do 8–12 & 13:30–17 Uhr

BuT-Antrag in Jena: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Jenaer Antrag.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das kommunale Jobcenter jenarbeit; bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe der Fachdienst Soziales (Stadtrodaer Straße 1).

  3. Antrag „Teilhabe/Kultur" online oder per PDF stellen

    Nutzen Sie das Online-Formular bzw. das PDF „Teilhabe – Kultur und Freizeit", legen Sie unsere Bescheinigung bei und – bei Wohngeld/Kinderzuschlag – den aktuellen Bescheid.

  4. Direktzahlung – wir übernehmen das

    Der Beitrag wird direkt an uns als Anbieter gezahlt. Sagen Sie uns, was im Bescheid steht, dann übernehmen wir die Abwicklung.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

In Jena richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrer Leistung: Bei Bürgergeld ist das kommunale Jobcenter jenarbeit zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe der Fachdienst Soziales (Stadtrodaer Straße 1); Asylbewerberleistungen laufen über asyl-but@jena.de. Jena nennt die Musik- und Kunstschule Jena ausdrücklich – als Beleg genügt dort der Gebührenbescheid. Der Zuschuss wird direkt an den Anbieter gezahlt.

Gut zu wissen: Den Antrag „Teilhabe / Kultur und Freizeit" können Sie online ausfüllen oder als PDF einreichen; Wohngeld- und Kinderzuschlag-Beziehende legen den aktuellen Bescheid bei. Der Antrag muss im laufenden Bewilligungszeitraum gestellt werden. Der Beitrag wird direkt an uns als Anbieter gezahlt.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Jena

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Jena?

Bei Bürgergeld über das kommunale Jobcenter jenarbeit; bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe über den Fachdienst Soziales (Stadtrodaer Straße 1). Kontakt: but@jena.de. Wir stellen Ihnen die Teilnahmebescheinigung aus.

Wird der Musikbeitrag in Jena direkt abgerechnet?

Ja. In Jena wird der Teilhabebetrag direkt an den Anbieter – also uns – gezahlt. Für Schülerinnen und Schüler der Musik- und Kunstschule Jena genügt der Gebührenbescheid als Beleg.

Kann ich den Antrag in Jena online stellen?

Ja. jenarbeit bietet echte Online-Formulare; die Anträge des Fachdienstes Soziales lassen sich ebenfalls am Bildschirm ausfüllen. Der Antrag muss im laufenden Bewilligungszeitraum gestellt werden.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. die Musik- und Kunstschule Jena (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Jena:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Jena begleiten wir Schritt für Schritt.