Bildung & Teilhabe · Landkreis Greiz

Bildung und Teilhabe im Landkreis Greiz: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Greiz fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikschulunterricht mit pauschal 15 € im Monat. Anders als anderswo ist hier für alle eine Stelle zuständig: das Jobcenter Greiz. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Greiz Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Greiz

Im Landkreis Greiz bearbeitet das Jobcenter Greiz (Träger: Landratsamt Greiz) – zuständig für alle Antragstellenden im Landkreis Greiz die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Jobcenter Greiz (Träger: Landratsamt Greiz) – zuständig für alle Antragstellenden im Landkreis Greiz
Adresse
Jobcenter Greiz, Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz
Telefon
03661 876-9250
Termine
persönlich nur mit Termin; telefonisch Mo 9–13, Di 9–12 & 13–17, Mi 13–16, Do 9–12 & 13–18, Fr 9–13 Uhr

BuT-Antrag im Landkreis Greiz: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Greizer Antrag.

  2. Beim Jobcenter Greiz melden

    Im Landkreis Greiz ist das Jobcenter Greiz für alle zuständig. Bei Bürgergeld genügt die Bedarfsanzeige, sonst stellen Sie je Kind einen Antrag.

  3. Online über ThAVELP oder per PDF beantragen

    Nutzen Sie den Online-Antrag über ThAVELP (BundID nötig) oder das PDF-Formular und legen Sie unsere Bestätigung bei.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Praktisch im Landkreis Greiz: Für alle Antragstellenden – egal ob Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag – ist das Jobcenter Greiz (Dr.-Rathenau-Platz 11) zuständig, das vom Landratsamt getragen wird. Das Jobcenter nennt „Musikschulunterricht" ausdrücklich. Den Antrag können Sie bequem online über das Thüringer Verwaltungsportal ThAVELP stellen – dafür brauchen Sie ein BundID-Konto. Bürgergeld-Beziehende zeigen den Bedarf nur an und reichen Nachweise ein; für andere Leistungen stellen Sie je Kind einen Antrag.

Gut zu wissen: Der Online-Antrag läuft über das Thüringer Portal ThAVELP und setzt ein BundID-Konto voraus; alternativ gibt es beschreibbare PDF-Formulare. Bei Bürgergeld genügt die Bedarfsanzeige; die Lernförderung braucht einen eigenen Antrag. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Greiz

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Greiz?

Für alle Antragstellenden ist das Jobcenter Greiz (Dr.-Rathenau-Platz 11) zuständig – egal ob Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Kontakt: jobcenter@landkreis-greiz.de.

Kann ich den Antrag in Greiz online stellen?

Ja. Greiz bietet den Online-Antrag über das Thüringer Verwaltungsportal ThAVELP. Dafür brauchen Sie ein BundID-Konto; alternativ gibt es beschreibbare PDF-Formulare.

Muss ich in Greiz mit Bürgergeld extra beantragen?

Bei Bürgergeld genügt es, den Bedarf anzuzeigen und Nachweise einzureichen. Für andere Leistungen stellen Sie je Kind einen Antrag; die Lernförderung braucht einen eigenen Antrag.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind pauschal 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. Musikschulunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Bürgergeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Greiz:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Greiz begleiten wir Schritt für Schritt.