Bildung & Teilhabe · Gera

Bildung und Teilhabe in Gera: 15 € im Monat für Musikunterricht

In Gera fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig sind Jobcenter oder das städtische Team Bildung und Teilhabe. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt alle Nachweise aus, ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer in Gera Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Gera

In Gera bearbeitet das Stadt Gera – Team Bildung und Teilhabe im Fachdienst Soziales (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Gera für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Stadt Gera – Team Bildung und Teilhabe im Fachdienst Soziales (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Gera für Bürgergeld
Adresse
Team Bildung und Teilhabe, Gagarinstraße 99/101, 07545 Gera
Telefon
0365 838-3131
Termine
nach Terminvereinbarung

BuT-Antrag in Gera: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Geraer Antrag.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Gera; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Team Bildung und Teilhabe (Gagarinstraße 99/101).

  3. Antrag stellen bzw. Anlage einreichen

    Bei Bürgergeld ist die Teilhabe mit dem Hauptantrag mitbeantragt – Sie reichen die Anlage BuT nach. Sonst nutzen Sie das PDF des Thüringer Formularservice.

  4. 15 € nutzen oder ansparen – wir rechnen mit ab

    Der Betrag ist ansparbar. Den Zuschuss rechnen wir, wo möglich, direkt mit der Stelle ab.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

In Gera ist bei Bürgergeld das Jobcenter Gera zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Team Bildung und Teilhabe im Fachdienst Soziales (Gagarinstraße 99/101). Das Jobcenter Gera nennt „Sportverein oder Musikschule" ausdrücklich als Beispiel. Praktisch: Bei Bürgergeld wird die Teilhabe automatisch mit dem Hauptantrag mitbeantragt, und der Betrag ist ansparbar. Für Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen Sie den Antrag über den Thüringer Formularservice beim städtischen Team.

Gut zu wissen: Bei Bürgergeld ist die Teilhabe mit dem Hauptantrag mitbeantragt (auch über jobcenter.digital); für Wohngeld oder Kinderzuschlag nutzen Sie das ausfüllbare PDF des Thüringer Formularservice. Der Betrag ist ansparbar. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Gera

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Gera?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter Gera; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über das Team Bildung und Teilhabe im Fachdienst Soziales (Gagarinstraße 99/101). Kontakt: but@gera.de.

Muss ich die Teilhabe in Gera extra beantragen?

Bei Bürgergeld nicht – sie wird automatisch mit dem Hauptantrag mitbeantragt; Sie reichen nur die Anlage BuT und unseren Nachweis nach. Für Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen Sie einen eigenen Antrag beim städtischen Team.

Kann ich die 15 € in Gera ansparen?

Ja. In Gera ist der monatliche Teilhabebetrag ansparbar – praktisch für teurere oder halbjährliche Aktivitäten wie einen Instrumentalkurs.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Gera:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Gera begleiten wir Schritt für Schritt.