Bildung & Teilhabe · Erfurt
Bildung und Teilhabe in Erfurt: 15 € im Monat für Musikunterricht
In Erfurt fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit 15 € pauschal im Monat – ausgezahlt als Teilhabegutschein. Zuständig ist das städtische Amt für Soziales und Gesundheit. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer in Erfurt Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Erfurt
In Erfurt bearbeitet das Stadt Erfurt – Amt für Soziales und Gesundheit, Bürgerservice für Familien mit Kindern (Bildung und Teilhabe für alle Leistungsbezüge) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Stadt Erfurt – Amt für Soziales und Gesundheit, Bürgerservice für Familien mit Kindern (Bildung und Teilhabe für alle Leistungsbezüge)
- Adresse
- Amt für Soziales und Gesundheit, Bildung und Teilhabe, Juri-Gagarin-Ring 150 (Haus der Sozialen Dienste), 99084 Erfurt
- Telefon
- 0361 655-6161
- Termine
- Mo–Fr 9–11:30 Uhr, Di zusätzlich 13:30–17:30 Uhr; Formularabholung Mo–Fr 8:30–18 Uhr
BuT-Antrag in Erfurt: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Erfurter Antrag.
Antrag 50-04.80 ausfüllen
Laden Sie das Formular „Mitteilung/Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe" (50-04.80) von erfurt.de und füllen Sie es mit unserer Bescheinigung aus.
Beim Amt für Soziales einreichen
Reichen Sie den Antrag beim Amt für Soziales und Gesundheit (Juri-Gagarin-Ring 150) ein – per Post, persönlich oder als PDF-Scan an but-buergerservice.soziales@erfurt.de.
Teilhabegutschein einlösen – wir rechnen ab
Sie erhalten einen Teilhabegutschein für den Bewilligungszeitraum. Wir nehmen ihn an und rechnen als Anbieter mit der Stadt ab.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Praktisch in Erfurt: Die Stadt bündelt das Bildungspaket selbst – das Amt für Soziales und Gesundheit, Bürgerservice für Familien mit Kindern (Juri-Gagarin-Ring 150), bearbeitet alle Leistungsbezüge, von Bürgergeld über Wohngeld bis Kinderzuschlag. Die Stadt nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)" ausdrücklich. Besonderheit: Die Teilhabe wird als Teilhabegutschein für den Bewilligungszeitraum ausgegeben, den Anbieter in Erfurt und Umgebung annehmen und abrechnen. Im Antrag wird zudem der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt abgefragt.
Gut zu wissen: Die Teilhabe läuft über einen Teilhabegutschein, den der Anbieter abrechnet; eine Erstattung an Eltern gegen Beleg gibt es nur ausnahmsweise. Der Antrag ist ein PDF (Formular 50-04.80), auch per E-Mail-Scan einreichbar. Im Antrag wird der Sozialausweis der Stadt abgefragt (formlos beantragbar). Als Nachweis dient unsere Bestätigung.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Erfurt
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Erfurt?
Beim Amt für Soziales und Gesundheit, Bürgerservice für Familien mit Kindern (Juri-Gagarin-Ring 150). Die Stadt bearbeitet alle Leistungsbezüge selbst. Kontakt: but-buergerservice.soziales@erfurt.de.
Wie funktioniert der Teilhabegutschein in Erfurt?
Sie erhalten einen Teilhabegutschein für den Bewilligungszeitraum, den Anbieter in Erfurt und Umgebung annehmen und mit der Stadt abrechnen. So kommt der Zuschuss ohne Vorkasse bei uns an; ein Restgutschein ist möglich.
Brauche ich in Erfurt einen Sozialausweis?
Im Antrag wird der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt abgefragt; er ist formlos beantragbar. Für die Teilhabe (Musikunterricht) ist er hilfreich, für einzelne Leistungen (z. B. Frühstück) sogar Voraussetzung.
Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?
Es sind 15 € pauschal im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und nehmen den Teilhabegutschein an. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Erfurt:
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Erfurt begleiten wir Schritt für Schritt.