Bildung & Teilhabe · Landkreis Zwickau
Bildung und Teilhabe im Landkreis Zwickau: 15 € im Monat für Musikunterricht
Wer im Landkreis Zwickau Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, kann den Musikschulbeitrag über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) mit 15 € im Monat senken. Zuständig sind Jobcenter oder das Sozialamt. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Landkreis Zwickau Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Zwickau
Im Landkreis Zwickau bearbeitet das Landratsamt Zwickau – Sozialamt, Bereich Bildung und Teilhabe (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG); Jobcenter Zwickau (Team 968) für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landratsamt Zwickau – Sozialamt, Bereich Bildung und Teilhabe (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG); Jobcenter Zwickau (Team 968) für Bürgergeld
- Adresse
- Landratsamt Zwickau, Sozialamt, Bereich Bildung und Teilhabe, Werdauer Straße 62 (Haus 1), 08056 Zwickau
- Telefon
- 0375 4402-21900
- Termine
- Di 9–12 & 13–18 Uhr, Do 9–12 & 13–15 Uhr
BuT-Antrag im Landkreis Zwickau: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Zwickauer Antrag.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter Zwickau (Team 968); bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG das Sozialamt, Bereich Bildung und Teilhabe (Werdauer Straße 62).
Grundantrag je Kind einreichen
Laden Sie den Grundantrag, füllen Sie je Kind ein Formular mit unserer Bescheinigung aus und reichen Sie es ein. Kontakt: BildungundTeilhabe@landkreis-zwickau.de.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Landkreis Zwickau ist bei Bürgergeld das Jobcenter Zwickau (Team 968) zuständig, bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG das Sozialamt, Bereich Bildung und Teilhabe (Werdauer Straße 62, Zwickau). Der Kreis nennt „Sportvereine, Musikschulen" ausdrücklich; der Flyer führt „Kultur, Musikschule, Tanzen" als Beispiele. Die Sachbearbeitung ist nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt. Je Kind stellen Sie einen Grundantrag als PDF.
Gut zu wissen: Die Sachbearbeitung im Sozialamt ist nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt; je Kind ist ein Grundantrag als PDF nötig. Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsvorschrift des Landkreises ab 01.03.2025. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Zwickau
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Zwickau?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter Zwickau (Team 968); bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG über das Sozialamt, Bereich Bildung und Teilhabe (Werdauer Straße 62). Kontakt: BildungundTeilhabe@landkreis-zwickau.de.
Nach welcher Sachbearbeitung richtet sich Zwickau?
Die Zuständigkeit im Sozialamt ist nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt. Die passende Durchwahl finden Sie auf der Kreis-Seite; die zentrale Auskunft ist 0375 4402-21900.
Ist die Musikschule in Zwickau förderfähig?
Ja. Der Kreis nennt „Sportvereine, Musikschulen" ausdrücklich; der Flyer führt „Kultur, Musikschule, Tanzen" als Beispiele der geförderten Teilhabe.
Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?
Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. Musikschulen (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Zwickau:
- Landkreis Zwickau – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Zwickau – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Zwickau begleiten wir Schritt für Schritt.