Bildung & Teilhabe · Leipzig
Bildung und Teilhabe in Leipzig: 15 € im Monat für Musikunterricht
In der Stadt Leipzig können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit pauschal 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig sind Sozialamt oder Jobcenter. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer in Leipzig Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Leipzig
In Leipzig bearbeitet das Stadt Leipzig – Sozialamt, Bereich Leistungen für Bildung und Teilhabe (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Leipzig für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Stadt Leipzig – Sozialamt, Bereich Leistungen für Bildung und Teilhabe (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Leipzig für Bürgergeld
- Adresse
- Sozialamt, Bereich Bildung und Teilhabe (50.411), Prager Straße 21, 04103 Leipzig
- Telefon
- 0341 115
- but.sozialamt@leipzig.de
- Termine
- Di 9–12 & 13–18 Uhr, sonst nach Termin; BuT-Bereich Mi & Do telefonisch nicht erreichbar
BuT-Antrag in Leipzig: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Leipziger Globalantrag.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter Leipzig; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Sozialamt (Bereich Bildung und Teilhabe, Prager Straße 21).
Globalantrag mit Anbieterbestätigung einreichen
Laden Sie den Globalantrag herunter, legen Sie unsere Bestätigung bei und reichen Sie beides per Post oder E-Mail an but.sozialamt@leipzig.de ein.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt die Stadt an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
In Leipzig bearbeitet das Sozialamt, Bereich Leistungen für Bildung und Teilhabe (Prager Straße 21) die Anträge für Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG; bei Bürgergeld ist das Jobcenter Leipzig zuständig. Wichtig: Die kreisfreie Stadt Leipzig gehört nicht zum Landkreis Leipzig – wer im Landkreis (z. B. Grimma, Borna) wohnt, wendet sich an die dortige Stelle. Für Musik führt die Stadt eine anerkannte Anbieterliste; wir sind darauf eingerichtet.
Gut zu wissen: Der Antrag läuft über den Globalantrag der Stadt (PDF) samt Anbieterbestätigung, die wir ausfüllen. Für den Musikunterricht muss der Anbieter von der Stadt anerkannt sein. Planen Sie etwas Bearbeitungszeit ein und stellen Sie den Antrag frühzeitig; der BuT-Bereich ist mittwochs und donnerstags telefonisch nicht erreichbar.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Leipzig
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Leipzig?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter Leipzig; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über das Sozialamt, Bereich Bildung und Teilhabe (Prager Straße 21). Kontakt: but.sozialamt@leipzig.de.
Gehört die Stadt Leipzig zum Landkreis Leipzig?
Nein. Die kreisfreie Stadt Leipzig ist eigenständig und gehört nicht zum Landkreis Leipzig (Sitz Borna). Diese Seite gilt für die Stadt; wer im Landkreis wohnt, wendet sich an die dortige BuT-Stelle.
Muss der Musikanbieter in Leipzig anerkannt sein?
Ja. Leipzig fördert die Teilhabe über anerkannte Anbieter und führt dazu eine eigene Anbieterliste Musik und Kultur. mymusicschool stellt die nötige Anbieterbestätigung aus – sprechen Sie uns einfach an.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Es sind pauschal 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für Mitgliedsbeiträge, Musikunterricht und Freizeiten (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Bürgergeld einen Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen die Anbieterbestätigung aus und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stadt ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Leipzig:
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Leipzig begleiten wir Schritt für Schritt.