Bildung & Teilhabe · Landkreis Leipzig

Bildung und Teilhabe im Landkreis Leipzig: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Leipzig können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit pauschal 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig sind das kommunale Jobcenter oder das Team Bildung und Teilhabe. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Leipzig Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Leipzig

Im Landkreis Leipzig bearbeitet das Landkreis Leipzig – Kommunales Jobcenter (Bürgergeld); Team Bildung und Teilhabe für Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und AsylbLG die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landkreis Leipzig – Kommunales Jobcenter (Bürgergeld); Team Bildung und Teilhabe für Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und AsylbLG
Adresse
Team Bildung und Teilhabe, Südstraße 80, Haus 62, 04668 Grimma
Telefon
03433 241-3111
Termine
Termine nach Vereinbarung – telefonisch oder per E-Mail

BuT-Antrag im Landkreis Leipzig: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Landkreis Leipzig.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld die Serviceteams des kommunalen Jobcenters (Wurzen, Grimma, Borna, Markkleeberg); bei Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag das Team Bildung und Teilhabe in Grimma.

  3. Hauptantrag samt Zusatzblatt Verein einreichen

    Laden Sie den Hauptantrag BuT und das Zusatzblatt „Verein" herunter, legen Sie unsere Bescheinigung bei und reichen Sie beides ein.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt der Kreis an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Der Landkreis Leipzig hat seinen Sitz in Borna und umfasst Städte wie Grimma, Markkleeberg, Wurzen und Naunhof. Wichtig zur Abgrenzung: Die kreisfreie Stadt Leipzig gehört nicht zum Landkreis und hat eine eigene BuT-Stelle. Im Landkreis bearbeiten das kommunale Jobcenter (Serviceteams in Wurzen, Grimma, Borna und Markkleeberg) die Anträge bei Bürgergeld; bei Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag ist das Team Bildung und Teilhabe in Grimma zuständig.

Gut zu wissen: Bei Bürgergeld ist die Teilhabe vom Grundantrag umfasst und muss nur konkretisiert werden; für Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag ist ein gesonderter Antrag beim Team Bildung und Teilhabe nötig. Für den Musikunterricht dient das Zusatzblatt „Verein"; den Anbieterteil füllen wir aus.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Leipzig

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Leipzig?

Bei Bürgergeld über die Serviceteams des kommunalen Jobcenters (Wurzen, Grimma, Borna, Markkleeberg); bei Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag über das Team Bildung und Teilhabe in Grimma (Südstraße 80). Kontakt: bildung-teilhabe@lk-l.de.

Gehört die Stadt Leipzig zum Landkreis Leipzig?

Nein. Die kreisfreie Stadt Leipzig ist eigenständig und gehört nicht zum Landkreis Leipzig (Sitz Borna). Wer in der Stadt Leipzig wohnt, wendet sich an die BuT-Stelle der Stadt; diese Seite gilt für den Landkreis mit Orten wie Grimma, Borna oder Markkleeberg.

Muss ich bei Bürgergeld extra einen Antrag stellen?

Nein. Im Landkreis Leipzig ist die Teilhabe bei Bürgergeld bereits vom Grundantrag umfasst – Sie konkretisieren nur den Bedarf mit unserer Bescheinigung. Bei Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag ist ein gesonderter Antrag nötig.

Wie viel Geld gibt es für den Musikschulunterricht?

Es sind pauschal 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für Musikschulunterricht, Vereine und Freizeiten (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Bürgergeld einen Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen das Zusatzblatt Verein aus und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit dem Kreis ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Leipzig:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Leipzig begleiten wir Schritt für Schritt.