Bildung & Teilhabe · Chemnitz

Bildung und Teilhabe in Chemnitz: 15 € im Monat für Musikunterricht

In Chemnitz können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig sind Sozialamt oder Jobcenter. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer in Chemnitz Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Chemnitz

In Chemnitz bearbeitet das Stadt Chemnitz – Sozialamt, Abteilung Soziale Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Chemnitz für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Stadt Chemnitz – Sozialamt, Abteilung Soziale Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Chemnitz für Bürgergeld
Adresse
Sozialamt, Abteilung Soziale Leistungen, Bahnhofstraße 53 (Moritzhof), 09111 Chemnitz
Telefon
0371 4885588
Termine
Mo & Fr 8:30–12 Uhr, Di & Do 8:30–12 und 14–18 Uhr, Mi geschlossen – Termin online buchbar

BuT-Antrag in Chemnitz: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Chemnitzer Antrag.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Chemnitz; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Sozialamt (Abteilung Soziale Leistungen, Bahnhofstraße 53).

  3. Globalantrag mit Anbieterbestätigung einreichen

    Laden Sie den „Globalantrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe" herunter, legen Sie unsere Bestätigung bei und reichen Sie beides bei der zuständigen Stelle ein.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stadt an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

In Chemnitz richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrer Leistung: Das Sozialamt der Stadt (Abteilung Soziale Leistungen, Bahnhofstraße 53) bearbeitet Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen; bei Bürgergeld ist das Jobcenter Chemnitz (Heinrich-Lorenz-Straße 35) zuständig. Chemnitz ist eine kreisfreie Stadt – wer im umliegenden Erzgebirgskreis oder Landkreis Mittelsachsen wohnt, wendet sich an die dortige Stelle.

Gut zu wissen: Für die Teilhabe nutzen Sie den Globalantrag der Stadt samt Anbieterbestätigung, die wir für Sie ausfüllen. Die Anträge werden je nach Leistungsträger getrennt eingereicht (Jobcenter oder Sozialamt); ein reiner Online-BuT-Antrag steht nicht bereit, der Globalantrag liegt als PDF vor.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Chemnitz

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Chemnitz?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter Chemnitz; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über das Sozialamt der Stadt (Abteilung Soziale Leistungen, Bahnhofstraße 53). Kontakt: bildungspaket@stadt-chemnitz.de.

Welches Formular brauche ich in Chemnitz?

Den Globalantrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe der Stadt Chemnitz. Für den Musikunterricht füllen wir die Anbieterbestätigung aus. Den aktuellen Antrag finden Sie über die verlinkte Quelle weiter unten.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind pauschal 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für Unterricht in künstlerischen Fächern wie Musik, Vereine und Freizeiten (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Gilt das auch für den Erzgebirgskreis oder Mittelsachsen?

Nein. Diese Seite gilt für die kreisfreie Stadt Chemnitz. Wer im Erzgebirgskreis oder im Landkreis Mittelsachsen wohnt, wendet sich an die dortige BuT-Stelle des Landkreises.

Kann ich mit Bürgergeld einen Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen die Anbieterbestätigung aus und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stadt ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Chemnitz:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Chemnitz begleiten wir Schritt für Schritt.