Bildung & Teilhabe · Landkreis Bautzen

Bildung und Teilhabe im Landkreis Bautzen: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Bautzen fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit 15 € im Monat für Sport, Kultur und Freizeit. Zuständig sind das kommunale Jobcenter oder das Sozialamt des Landratsamts. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Bautzen Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Bautzen

Im Landkreis Bautzen bearbeitet das Landratsamt Bautzen – kommunales Jobcenter (Bürgergeld) und Sozialamt (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landratsamt Bautzen – kommunales Jobcenter (Bürgergeld) und Sozialamt (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG)
Adresse
Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
Telefon
03591 5251-43900
Termine
Di & Do 8:30–18 Uhr (Mo, Mi, Fr geschlossen)

BuT-Antrag im Landkreis Bautzen: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Bautzener Antrag.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das kommunale Jobcenter; bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG das Sozialamt (Standorte Bautzen, Kamenz, Hoyerswerda).

  3. Formular ausfüllen, ausdrucken, einreichen

    Füllen Sie das Sachsen-eGovernment-Formular aus, drucken und unterschreiben Sie es und reichen Sie es mit unserer Bescheinigung ein.

  4. Erstattung aufs Konto – wir liefern den Nachweis

    Bautzen erstattet die 15 € gegen Kostennachweis auf Ihr Konto. Wir stellen die nötige Bescheinigung aus.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Landkreis Bautzen ist bei Bürgergeld das kommunale Jobcenter des Landratsamts zuständig, bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG das Sozialamt; Standorte gibt es in Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda. Das amtliche Formular nennt „Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten" ausdrücklich. Besonderheit: Die 15 € werden gegen Kostennachweis auf Ihr Konto erstattet. Das ausfüllbare Sachsen-eGovernment-Formular wird ausgedruckt und unterschrieben eingereicht.

Gut zu wissen: Das ausfüllbare eGovernment-Formular wird ausgedruckt und unterschrieben eingereicht; die 15 € werden gegen Kostennachweis auf Ihr Konto erstattet. Wohngeld- und Kinderzuschlag-Beziehende beantragen BuT gesondert. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Bautzen

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Bautzen?

Bei Bürgergeld über das kommunale Jobcenter des Landratsamts; bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG über das Sozialamt. Standorte gibt es in Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda.

Wird der Musikbeitrag in Bautzen aufs Konto erstattet?

Ja. Die 15 € für die Teilhabe werden in Bautzen gegen Kostennachweis auf Ihr Konto erstattet. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Welches Formular brauche ich in Bautzen?

Das ausfüllbare Sachsen-eGovernment-Formular (LRABZ_00022) – es wird ausgedruckt, unterschrieben und eingereicht. „Musikunterricht" ist darin ausdrücklich genannt.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für sportliche, kulturelle und andere Freizeitaktivitäten wie Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Bürgergeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) für die Erstattung. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Bautzen:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Bautzen begleiten wir Schritt für Schritt.