Bildung & Teilhabe · Halle (Saale)
Bildung und Teilhabe in Halle (Saale): 15 € im Monat für Musikunterricht
Wer in Halle (Saale) Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, kann den Musikunterricht über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) mitfinanzieren – mit 15 € im Monat für Sport und Kultur. mymusicschool akzeptiert BuT; wir stellen alle Nachweise aus, ob an der Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer in Halle (Saale) Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Halle (Saale)
In Halle (Saale) bearbeitet das Stadt Halle (Saale) – Fachbereich Soziales, Team Bildung und Teilhabe (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Halle (Saale) für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Stadt Halle (Saale) – Fachbereich Soziales, Team Bildung und Teilhabe (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Halle (Saale) für Bürgergeld
- Adresse
- Fachbereich Soziales, Team Bildung und Teilhabe, Südpromenade 30, 06128 Halle (Saale)
- Telefon
- 0345 221-4535
- Termine
- Mo 9–12:30 Uhr, Di 13–17:30 Uhr, Do 9–12:30 Uhr
BuT-Antrag in Halle (Saale): Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Haller Antrag.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter Halle; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Team Bildung und Teilhabe (Südpromenade 30).
PDF-Antrag einreichen
Laden Sie das BuT-Formular herunter, füllen Sie es aus und reichen Sie es mit unserer Bestätigung ein – per Post oder an bildung-teilhabe@halle.de.
Direktüberweisung – wir werden bezahlt
Nach Bewilligung überweist Halle den Beitrag direkt an uns als Musikschule. Sie müssen nichts vorstrecken.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
In Halle (Saale) ist bei Bürgergeld das Jobcenter Halle zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Team Bildung und Teilhabe im Fachbereich Soziales (Südpromenade 30). Eine Besonderheit: Seit 2023 werden die Beiträge nach der Bewilligung direkt an Vereine und Musikschulen überwiesen – kein Gutschein mehr. Halle nennt die Musikschule ausdrücklich als Empfängerin. So landet der Zuschuss unkompliziert bei uns.
Gut zu wissen: Der Antrag ist als PDF auszufüllen (kein Online-Formular). Antragsberechtigt sind Eltern von Kindern unter 18 mit Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Halle (Saale)
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Halle (Saale)?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter Halle; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über das Team Bildung und Teilhabe im Fachbereich Soziales (Südpromenade 30). Kontakt: bildung-teilhabe@halle.de.
Wird der Musikbeitrag in Halle direkt gezahlt?
Ja. Seit 2023 überweist Halle die bewilligten Beiträge direkt an Vereine und Musikschulen – ohne Gutschein. Der Zuschuss kommt also unmittelbar bei uns an, Sie müssen nichts vorstrecken.
Kann ich den Antrag in Halle online stellen?
Nein, in Halle gibt es dafür kein Online-Formular – der Antrag wird als PDF ausgefüllt und per Post oder E-Mail eingereicht. Wir liefern die passende Anbieterbestätigung dazu.
Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?
Es sind bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, z. B. die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Bürgergeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), die direkt an das Amt gehen. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Halle (Saale):
- Halle (Saale) – Bildungs- und Teilhabepaket
- Halle (Saale) – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Halle (Saale) begleiten wir Schritt für Schritt.