Bildung & Teilhabe · Landkreis Saarlouis
Bildung und Teilhabe im Landkreis Saarlouis: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Saarlouis fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die kulturelle Teilhabe mit 15 € im Monat – wahlweise als Halbjahres-Zuschuss von bis zu 90 €. Der Musikunterricht ist bundesweit förderfähig. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Landkreis Saarlouis Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Saarlouis
Im Landkreis Saarlouis bearbeitet das Landkreis Saarlouis – Kreissozialamt und Kreisjugendamt, Sachgebiet Bildung und Teilhabe (alle Leistungsbezüge; Lernförderung auch für Bürgergeld direkt über den Kreis) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landkreis Saarlouis – Kreissozialamt und Kreisjugendamt, Sachgebiet Bildung und Teilhabe (alle Leistungsbezüge; Lernförderung auch für Bürgergeld direkt über den Kreis)
- Adresse
- Landkreis Saarlouis, Bildung und Teilhabe, Industriestraße 14, 66740 Saarlouis
- Telefon
- 06831 444-951999
- Termine
- Mo, Di, Do, Fr 8:30–12 Uhr, Mi 7:30–12 & 13:30–16:30 Uhr
BuT-Antrag im Landkreis Saarlouis: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Saarlouiser Antrag.
Hauptformular und Anlage 5 herunterladen
Laden Sie das Hauptformular und die Anlage 5 (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) von kreis-saarlouis.de.
Beim Sachgebiet Bildung und Teilhabe einreichen
Reichen Sie die Formulare mit unserer Bescheinigung per Post oder persönlich beim Kreis (Industriestraße 14) ein. Kontakt: antrag-but@kreis-saarlouis.de.
Zuschuss erhalten – monatlich oder halbjährlich
Wählen Sie 15 € im Monat oder bis zu 90 € pro Halbjahr. Den Zuschuss rechnen wir, wo möglich, direkt mit dem Kreis ab.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Landkreis Saarlouis bündelt der Kreis die Teilhabe im Sachgebiet Bildung und Teilhabe (Kreissozial- und Kreisjugendamt, Industriestraße 14) für alle Leistungsbezüge; die Lernförderung läuft für Bürgergeld-Beziehende direkt über den Kreis (nicht das Jobcenter). Praktisch: Statt monatlicher 15 € gibt es wahlweise einen Halbjahres-Zuschuss von bis zu 90 € je Aktivität, der sich auch für Ausrüstung einsetzen lässt. Der Musikunterricht zählt bundesweit zur geförderten kulturellen Teilhabe (§ 28 SGB II).
Gut zu wissen: Statt der monatlichen 15 € ist ein Halbjahres-Zuschuss von bis zu 90 € je Aktivität möglich; der Betrag lässt sich auch für Ausrüstung nutzen. Der Antrag läuft über das Hauptformular plus Anlage 5 (kulturelle Teilhabe) als PDF. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Saarlouis
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Saarlouis?
Beim Sachgebiet Bildung und Teilhabe des Kreissozial- und Kreisjugendamts (Industriestraße 14) – für alle Leistungsbezüge. Kontakt: antrag-but@kreis-saarlouis.de.
Wie funktioniert der Halbjahres-Zuschuss in Saarlouis?
Statt der monatlichen 15 € können Sie einen Halbjahres-Zuschuss von bis zu 90 € je Aktivität wählen – praktisch für einen halbjährlichen Kursbeitrag oder Ausrüstung.
Ist der Musikunterricht in Saarlouis förderfähig?
Ja. Der Musikunterricht zählt bundesweit zur geförderten „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" nach § 28 Abs. 7 SGB II. Wir stellen die nötige Bescheinigung aus.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Es sind 15 € im Monat bzw. bis zu 90 € pro Halbjahr je Kind unter 18 Jahren für die kulturelle Teilhabe (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit dem Kreis ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Saarlouis:
- Landkreis Saarlouis – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Saarlouis – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Saarlouis begleiten wir Schritt für Schritt.