Bildung & Teilhabe · Regionalverband Saarbrücken

Bildung und Teilhabe im Regionalverband Saarbrücken: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Regionalverband Saarbrücken fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Musikschule mit 15 € im Monat – ansparbar und direkt mit dem Anbieter abgerechnet. Zuständig ist das Jobcenter im Regionalverband. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Regionalverband Saarbrücken Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Regionalverband Saarbrücken

Im Regionalverband Saarbrücken bearbeitet das Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken (Bürgergeld); Wirtschaftliche Jugendhilfe des Regionalverbands für die Mittagsverpflegung die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken (Bürgergeld); Wirtschaftliche Jugendhilfe des Regionalverbands für die Mittagsverpflegung
Adresse
Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken, Hafenstraße 18, 66111 Saarbrücken
Telefon
0681 97038-3000
Termine
Mo–Fr 8–12 Uhr (ohne Termin nur Dringlichkeitsfälle)

BuT-Antrag im Regionalverband Saarbrücken: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Regionalverband Saarbrücken.

  2. Bedarf beim Jobcenter angeben

    Die Teilhabe läuft über den Erst- oder Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken; nur die Lernförderung braucht einen eigenen Antrag.

  3. Unsere Bescheinigung beifügen

    Legen Sie unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum bei. Der Online-Service des Jobcenters erleichtert die Einreichung.

  4. Direktabrechnung – wir werden bezahlt

    Der Regionalverband rechnet direkt mit uns als Musikschule ab. Sie müssen nichts vorstrecken.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Der Regionalverband Saarbrücken umfasst die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Umlandgemeinden. Für die Teilhabe ist das Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken (Hafenstraße 18) zuständig; die Mittagsverpflegung läuft über die Wirtschaftliche Jugendhilfe. Der Regionalverband nennt „Beiträge für den Sportverein, die Musikschule, Ferienfreizeitangebote" ausdrücklich. Der Betrag ist ansparbar und wird direkt mit dem Anbieter abgerechnet. Ein gesonderter Antrag ist nur für die Lernförderung nötig – alle anderen Leistungen laufen über den Erst- oder Weiterbewilligungsantrag.

Gut zu wissen: Ein gesonderter Antrag ist nur für die Lernförderung nötig; alle anderen Leistungen laufen über den Erst- oder Weiterbewilligungsantrag. Der Betrag ist ansparbar und wird direkt mit dem Anbieter abgerechnet. Ein Online-Service ist vorhanden. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Regionalverband Saarbrücken

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Regionalverband Saarbrücken?

Beim Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken (Hafenstraße 18) – zuständig für Saarbrücken und die Umlandgemeinden. Kontakt: Jobcenter-Saarbruecken@jobcenter-ge.de.

Wird der Musikbeitrag in Saarbrücken direkt abgerechnet?

Ja. Die Teilhabe wird im Regionalverband direkt mit dem Anbieter – etwa der Musikschule – abgerechnet. So kommt der Zuschuss ohne Vorkasse bei uns an.

Muss ich in Saarbrücken einen eigenen Antrag stellen?

Nur für die Lernförderung. Alle anderen Teilhabe-Leistungen laufen über den Erst- oder Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter. Der Betrag ist zudem ansparbar.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für sportliche, kulturelle oder andere Freizeitaktivitäten wie die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Bürgergeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus und rechnen direkt mit dem Jobcenter ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Regionalverband Saarbrücken:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Regionalverband Saarbrücken begleiten wir Schritt für Schritt.