Bildung & Teilhabe · Region Hannover

Bildung und Teilhabe in der Region Hannover: 15 € im Monat für Musikunterricht

In der Region Hannover fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit 15 € im Monat – ansparbar bis 180 € im Jahr. Zuständig sind Jobcenter oder das Team Bildung und Teilhabe der Region. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer in der Region Hannover Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket in der Region Hannover

In der Region Hannover bearbeitet das Region Hannover – Team Bildung und Teilhabe (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG über die Stadt oder Gemeinde vor Ort); Jobcenter Region Hannover für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Region Hannover – Team Bildung und Teilhabe (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG über die Stadt oder Gemeinde vor Ort); Jobcenter Region Hannover für Bürgergeld
Adresse
Region Hannover, Team Bildung und Teilhabe, Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover
Telefon
0511 616-26364
Termine
Auskunft über die BuT-Hotline 0511 616-26364

BuT-Antrag in der Region Hannover: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag in der Region Hannover.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Region Hannover; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Team Bildung und Teilhabe über Ihre Stadt oder Gemeinde.

  3. Antrag einreichen

    Nutzen Sie den BuT-Antrag der Region bzw. des Jobcenters und legen Sie unsere Bestätigung bei.

  4. 15 € nutzen oder ansparen – wir rechnen mit ab

    Der Betrag ist ansparbar und wird teils als Einmalbetrag ausgezahlt. Den Zuschuss rechnen wir, wo möglich, direkt mit der Stelle ab.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

In der Region Hannover ist bei Bürgergeld das Jobcenter Region Hannover zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Team Bildung und Teilhabe der Region (Hildesheimer Straße 20) – der Antrag läuft über die Stadt oder Gemeinde vor Ort. Die Region nennt den Musikunterricht ausdrücklich. Praktisch: Der Betrag ist ansparbar und wird teils als Einmalbetrag ausgezahlt (etwa 90 € für ein halbes, 180 € für ein ganzes Jahr). Die Landeshauptstadt Hannover ist nur für Asylbewerberleistungen im Stadtgebiet gesondert zuständig.

Gut zu wissen: Bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe stellen Sie den Antrag über Ihre Stadt oder Gemeinde; bei Bürgergeld über das Jobcenter Region Hannover. Der Betrag ist ansparbar. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in der Region Hannover

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in der Region Hannover?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter Region Hannover; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über das Team Bildung und Teilhabe der Region, eingereicht über Ihre Stadt oder Gemeinde. Kontakt: BuT@region-hannover.de.

Ist die Stadt Hannover oder die Region zuständig?

In der Regel die Region Hannover (regionsweit). Die Landeshauptstadt Hannover ist nur für Asylbewerberleistungen im Stadtgebiet gesondert zuständig. Für den Musikunterricht läuft es über Region bzw. Jobcenter.

Kann ich die 15 € in Hannover ansparen?

Ja. In der Region Hannover ist der Betrag ansparbar und wird teils als Einmalbetrag ausgezahlt – etwa 90 € für ein halbes oder 180 € für ein ganzes Jahr.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in der Region Hannover:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in der Region Hannover begleiten wir Schritt für Schritt.