Bildung & Teilhabe · Landkreis Hildesheim
Bildung und Teilhabe im Landkreis Hildesheim: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Hildesheim können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit pauschal 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig sind Jobcenter oder Amt für Familie. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Landkreis Hildesheim Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Hildesheim
Im Landkreis Hildesheim bearbeitet das Landkreis Hildesheim – Jobcenter Hildesheim (Bürgergeld); Amt für Familie für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landkreis Hildesheim – Jobcenter Hildesheim (Bürgergeld); Amt für Familie für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe
- Adresse
- Landkreis Hildesheim, Amt für Familie, Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim
- Telefon
- 05121 309-5542
- Termine
- Beratung nach Terminvereinbarung – per E-Mail mit Wohnort, Nachname des Kindes und Telefonnummer
BuT-Antrag im Landkreis Hildesheim: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Hildesheimer Antrag.
Beratungstermin anfragen
Schreiben Sie an but@landkreishildesheim.de mit Wohnort, Nachname des Kindes und Telefonnummer – das Amt für Familie meldet sich für einen Termin. Bei Bürgergeld läuft es über das Jobcenter Hildesheim.
Antrag stellen und Nachweise beilegen
Laden Sie den „Antrag auf Bildung und Teilhabe" herunter, legen Sie unsere Bescheinigung bei und reichen Sie beides ein. Wohnsitz außerhalb der Stadt Hildesheim vorausgesetzt.
Direktabrechnung – wir übernehmen das
Nach Bewilligung rechnen wir als Musikanbieter direkt mit der Stelle ab; selbst gezahlte Beiträge werden gegen Nachweis erstattet.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Landkreis Hildesheim richtet sich die Zuständigkeit nach Träger und Wohnort: Bei Bürgergeld ist das Jobcenter Hildesheim zuständig, für Nicht-Bürgergeld-Familien im Kreis das Amt für Familie des Landkreises (Marie-Wagenknecht-Straße 3, Hildesheim). Die Stadt Hildesheim ist zwar Kreisstadt, hat aber für ihre Nicht-Bürgergeld-Einwohner eine eigene BuT-Stelle – der Landkreis ist für die übrigen Kommunen wie Alfeld, Sarstedt, Bad Salzdetfurth und Bockenem zuständig.
Gut zu wissen: Die Leistungserbringer – etwa die Musikschule – rechnen nach Bewilligung direkt mit der zuständigen Stelle ab; bereits selbst gezahlte Beiträge werden gegen Nachweis erstattet. Ein Online-Antrag steht nicht bereit; die Bewilligung gilt maximal sechs Monate, danach ist ein Weiterbewilligungsantrag nötig.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Hildesheim
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Hildesheim?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter Hildesheim; für Nicht-Bürgergeld-Familien im Kreis über das Amt für Familie des Landkreises (Marie-Wagenknecht-Straße 3). Kontakt: but@landkreishildesheim.de.
Ist die Stadt Hildesheim selbst zuständig?
Teilweise: Die Stadt Hildesheim hat für ihre Nicht-Bürgergeld-Einwohner eine eigene BuT-Stelle. Der Landkreis ist für die übrigen Kommunen wie Alfeld, Sarstedt, Bad Salzdetfurth oder Bockenem zuständig; bei Bürgergeld immer das Jobcenter.
Wird der Musikbeitrag direkt mit der Musikschule abgerechnet?
Ja. Im Landkreis Hildesheim rechnet der Anbieter – also wir – nach Bewilligung direkt mit der zuständigen Stelle ab. Bereits selbst gezahlte Beiträge werden gegen Nachweis erstattet; ein Gutscheinsystem gibt es nicht.
Wie viel Zuschuss gibt es für die Musikschule?
Es sind pauschal 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für Unterricht an Musikschulen, Vereine und Ferienfreizeiten (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen nach Bewilligung direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Hildesheim:
- Landkreis Hildesheim – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Hildesheim – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Hildesheim begleiten wir Schritt für Schritt.