Bildung & Teilhabe · Landkreis Göttingen
Bildung und Teilhabe im Landkreis Göttingen: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Göttingen können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Die Abrechnung läuft über die Bildungskarte. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Landkreis Göttingen Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Göttingen
Im Landkreis Göttingen bearbeitet das Landkreis Göttingen – Jobcenter (Bürgergeld); Fachbereich Soziales bzw. Amt für Familie für Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landkreis Göttingen – Jobcenter (Bürgergeld); Fachbereich Soziales bzw. Amt für Familie für Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag
- Adresse
- Landkreis Göttingen, Carl-Zeiss-Straße 5, 37081 Göttingen
- Telefon
- 0551 525-3360
- Termine
- Mo, Mi, Fr 9–12 Uhr (Standort Göttingen-Land) – Termin online buchbar
BuT-Antrag im Landkreis Göttingen: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Landkreis Göttingen.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter des Landkreises; bei Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag der Fachbereich Soziales bzw. das Amt für Familie. Wohnsitz außerhalb der Stadt Göttingen vorausgesetzt.
Bildungskarte nutzen
Bei Bürgergeld/Sozialhilfe wird die Bildungskarte ausgestellt; bei Wohngeld/Kinderzuschlag stellen Sie den Antrag nach § 6b BKGG. Über die Karte rechnet der Kreis direkt mit uns ab.
15 € ansparen oder aufteilen
Sie können den Monatsbetrag auf mehrere Angebote verteilen oder für eine größere Aktivität ansparen – praktisch für halb- oder jährliche Kursbeiträge.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Landkreis Göttingen bearbeitet der Kreis die BuT-Leistungen selbst – je nach Leistung das Jobcenter (Bürgergeld) oder der Fachbereich Soziales bzw. das Amt für Familie (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag). Die Abrechnung läuft digital über die Bildungskarte direkt zwischen Anbieter und Kreis. Wichtig: Die Stadt Göttingen gehört zum Landkreis, hat aber für ihre Nicht-Bürgergeld-Einwohner eine eigene BuT-Stelle – der Landkreis ist für Familien mit Wohnsitz außerhalb der Stadt Göttingen zuständig (etwa Duderstadt, Hann. Münden oder Osterode am Harz).
Gut zu wissen: Bei Bürgergeld, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen ist kein gesonderter Antrag nötig – die Bildungskarte wird ausgestellt; nur bei Wohngeld und Kinderzuschlag ist ein formeller Antrag erforderlich. Die 15 € lassen sich auf mehrere Angebote aufteilen oder für eine größere Aktivität ansparen.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Göttingen
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Göttingen?
Beim Landkreis Göttingen selbst: bei Bürgergeld über das Jobcenter, bei Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag über den Fachbereich Soziales bzw. das Amt für Familie (Carl-Zeiss-Straße 5). Wir stellen Ihnen die Teilnahmebescheinigung aus.
Was ist die Bildungskarte im Landkreis Göttingen?
Über die Bildungskarte (but-konto.de) wird die Teilhabe digital abgewickelt: Der Kursbeitrag wird direkt zwischen Anbieter und Kreis abgerechnet, statt an Sie ausgezahlt. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Gilt der Landkreis auch für die Stadt Göttingen?
Die Stadt Göttingen gehört zum Landkreis, hat aber für ihre Nicht-Bürgergeld-Einwohner eine eigene BuT-Stelle. Der Landkreis ist für Familien mit Wohnsitz außerhalb der Stadt Göttingen zuständig (z. B. Duderstadt, Hann. Münden, Osterode am Harz).
Kann ich die 15 € im Monat ansparen?
Ja. Im Landkreis Göttingen lässt sich der Monatsbetrag auf mehrere Angebote aufteilen oder für eine größere Aktivität ansparen – ideal für einen halb- oder jährlichen Kursbeitrag.
Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen über die Bildungskarte direkt mit dem Kreis ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Göttingen:
- Landkreis Göttingen – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Göttingen – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Göttingen begleiten wir Schritt für Schritt.