Bildung & Teilhabe · Landkreis Ammerland

Bildung und Teilhabe im Landkreis Ammerland: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Ammerland fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Musikschule mit bis zu 15 € im Monat. Zuständig ist das BuT-Team beim Jobcenter Ammerland. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Ammerland Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Ammerland

Im Landkreis Ammerland bearbeitet das Landkreis Ammerland – Jobcenter Ammerland, BuT-Team (Bürgergeld); Antrag je nach Leistung über die Wohnort-Gemeinde bzw. das Sozialamt die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landkreis Ammerland – Jobcenter Ammerland, BuT-Team (Bürgergeld); Antrag je nach Leistung über die Wohnort-Gemeinde bzw. das Sozialamt
Adresse
Jobcenter Ammerland, Bildung und Teilhabe, Lange Straße 15, 26655 Westerstede
Telefon
04488 56-2225
Termine
Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr

BuT-Antrag im Landkreis Ammerland: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum als Kostennachweis.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Ammerland (BuT-Team); bei anderen Leistungen die Wohnort-Gemeinde bzw. das Sozialamt.

  3. Nachweis einreichen

    Reichen Sie unsere Bestätigung („Nachweis über Kosten für Bildung und Teilhabe") bei der zuständigen Stelle ein.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Landkreis Ammerland bündelt das BuT-Team beim Jobcenter (Lange Straße 15, Westerstede) die Teilhabe; je nach Leistungsbezug läuft die Bewilligung über die Wohnort-Gemeinde bzw. das Sozialamt. Der Landkreis nennt „im Sportverein oder in der Musikschule" ausdrücklich. Als Nachweis dient die „Bestätigung über Kosten für Bildung und Teilhabe" – genau die stellen wir aus. Einen Online-Antrag gibt es nicht; das Verfahren läuft über die zuständige Stelle.

Gut zu wissen: Ein Haupt-Antragsformular gibt es nicht als Einzel-PDF; nötig ist der Nachweis über die Kosten (unsere Bescheinigung) bei der zuständigen Stelle. Zuständig ist je nach Leistungsbezug das Jobcenter, das Sozialamt oder Ihre Gemeinde. Ein Online-Antrag besteht nicht.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Ammerland

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Ammerland?

Beim BuT-Team des Jobcenters Ammerland (Lange Straße 15, Westerstede); je nach Leistungsbezug über die Wohnort-Gemeinde bzw. das Sozialamt. Kontakt: jobcenter.bildungundteilhabe@ammerland.de.

Welchen Nachweis braucht das Jobcenter Ammerland?

Nötig ist die „Bestätigung über Kosten für Bildung und Teilhabe" – also ein Nachweis über Kurs, Beitrag und Zeitraum. Genau den stellen wir Ihnen aus.

Ist die Musikschule im Landkreis Ammerland förderfähig?

Ja. Der Landkreis nennt „im Sportverein oder in der Musikschule" ausdrücklich als geförderte Teilhabe mit bis zu 15 € im Monat.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum). Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Ammerland:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Ammerland begleiten wir Schritt für Schritt.