Bildung & Teilhabe · Landkreis Teltow-Fläming
Bildung und Teilhabe im Landkreis Teltow-Fläming: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Teltow-Fläming fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit bis zu 15 € im Monat – dazu gibt es einen Zuschuss für ein Leihinstrument. Zuständig sind Jobcenter oder das Sozialamt. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Landkreis Teltow-Fläming Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Teltow-Fläming
Im Landkreis Teltow-Fläming bearbeitet das Landkreis Teltow-Fläming – Sozialamt (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG); Jobcenter Teltow-Fläming für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landkreis Teltow-Fläming – Sozialamt (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG); Jobcenter Teltow-Fläming für Bürgergeld
- Adresse
- Landkreis Teltow-Fläming, Sozialamt, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
- Telefon
- 03371 608-3362
- e.mas@teltow-flaeming.de
- Termine
- Di 9–12 & 13–15 Uhr, Do 9–12 & 13–17:30 Uhr (möglichst mit Termin)
BuT-Antrag im Landkreis Teltow-Fläming: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Landkreis Teltow-Fläming.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter Teltow-Fläming; bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG das Sozialamt des Landkreises (Am Nuthefließ 2, Luckenwalde).
PDF-Antrag einreichen
Laden Sie den „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe", füllen Sie ihn mit unserer Bescheinigung aus und reichen Sie ihn ein. Kontakt: e.mas@teltow-flaeming.de.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Für ein Leihinstrument ist ein zusätzlicher Zuschuss möglich.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Landkreis Teltow-Fläming ist bei Bürgergeld das Jobcenter Teltow-Fläming zuständig, bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG das Sozialamt des Landkreises (Am Nuthefließ 2, Luckenwalde). Der Kreis nennt „Musikschule, Theatergruppe" und die „Ausleihe von Musikinstrumenten" ausdrücklich. Praktisch: Für Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit stehen bis zu 15 € im Monat bereit; den Antrag stellen Sie als PDF.
Gut zu wissen: Der Antrag ist ein PDF; ein durchgängiger Online-Antrag beim Landkreis besteht nicht (Jobcenter-Kontakt über jobcenter.digital). Der Schulbedarf läuft automatisch. Zusätzlich ist die Ausleihe eines Musikinstruments bezuschussbar. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Teltow-Fläming
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Teltow-Fläming?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter Teltow-Fläming; bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG über das Sozialamt des Landkreises (Am Nuthefließ 2, Luckenwalde). Kontakt: e.mas@teltow-flaeming.de.
Gibt es in Teltow-Fläming einen Zuschuss für ein Leihinstrument?
Ja. Neben den 15 € für den Musikunterricht nennt der Kreis ausdrücklich die „Ausleihe von Musikinstrumenten" als bezuschussbar.
Ist die Musikschule in Teltow-Fläming förderfähig?
Ja. Der Kreis nennt „Musikschule, Theatergruppe" ausdrücklich; auf der Jobcenter-Seite ist „Musikunterricht" als Beispiel genannt.
Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?
Es sind bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit wie den Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Teltow-Fläming:
- Landkreis Teltow-Fläming – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Teltow-Fläming – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Teltow-Fläming begleiten wir Schritt für Schritt.