Bildung & Teilhabe · Potsdam

Bildung und Teilhabe in Potsdam: 15 € im Monat für Musikunterricht

In Potsdam können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig sind der Fachbereich Soziales oder das Jobcenter. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer in Potsdam Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Potsdam

In Potsdam bearbeitet das Landeshauptstadt Potsdam – Fachbereich Soziales und Inklusion, Arbeitsgruppe Bildung und Teilhabe (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Potsdam für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landeshauptstadt Potsdam – Fachbereich Soziales und Inklusion, Arbeitsgruppe Bildung und Teilhabe (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Potsdam für Bürgergeld
Adresse
Fachbereich Soziales und Inklusion, Bildung und Teilhabe, Behlertstraße 3a (Haus M/N), 14467 Potsdam
Telefon
0331 289-843894
Termine
Di 9–12 & 13–18 Uhr, Do 9–12 & 13–16 Uhr

BuT-Antrag in Potsdam: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Potsdamer Antrag.

  2. Antrag online oder als PDF ausfüllen

    Nutzen Sie den „Antrag und Bedarfsermittlung BuT" – online über das Serviceportal oder als PDF – und geben Sie Ihre IBAN für die Auszahlung an.

  3. Bei der richtigen Stelle einreichen

    Bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG beim Fachbereich Soziales (Behlertstraße 3a); bei Bürgergeld über das Jobcenter Potsdam. Bewilligungsbescheid beilegen.

  4. 15 € aufs Konto – wir liefern den Nachweis

    Die Teilhabe wird als Geldleistung aufs Elternkonto überwiesen. Wir stellen die Anbieterbestätigung aus, die Sie dem Antrag beilegen.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

In Potsdam bearbeitet der Fachbereich Soziales und Inklusion, Arbeitsgruppe Bildung und Teilhabe (Behlertstraße 3a) die Anträge für Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG; bei Bürgergeld ist das Jobcenter Potsdam zuständig. Eine Besonderheit: Die Teilhabeleistung wird als Geldleistung von 15 € monatlich direkt auf das Konto der Eltern überwiesen – im Antrag geben Sie dafür Ihre IBAN an. Die Sachbearbeitung ist nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt.

Gut zu wissen: Für jedes Kind ist ein eigenes Formular nötig; legen Sie immer den aktuellen Bewilligungsbescheid Ihrer Sozialleistung bei. Den Antrag können Sie online über das Serviceportal, als PDF oder auf Papier stellen. Als Nachweis dient die Bestätigung der Musikschule bzw. des Anbieters, die wir ausstellen.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Potsdam

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Potsdam?

Bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG beim Fachbereich Soziales und Inklusion, Arbeitsgruppe Bildung und Teilhabe (Behlertstraße 3a); bei Bürgergeld über das Jobcenter Potsdam. Kontakt: BuT@Rathaus.Potsdam.de.

Wird die Teilhabe in Potsdam aufs Konto ausgezahlt?

Ja. Anders als in vielen Städten überweist Potsdam die 15 € monatlich als Geldleistung direkt auf das Konto der Eltern. Dafür geben Sie im Antrag Ihre IBAN an; als Nachweis dient die Bestätigung der Musikschule.

Kann ich den Antrag in Potsdam online stellen?

Ja. Potsdam bietet den „Antrag und Bedarfsermittlung BuT" online über das Serviceportal an; alternativ als PDF oder auf Papier. Für jedes Kind ist ein eigenes Formular nötig.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), die Sie dem Antrag beilegen. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Potsdam:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Potsdam begleiten wir Schritt für Schritt.