Bildung & Teilhabe · Landkreis Oder-Spree

Bildung und Teilhabe im Landkreis Oder-Spree: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Oder-Spree fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Musikschule mit 15 € pauschal im Monat – mit Online-Antrag. Zuständig sind Jobcenter (PRO Arbeit) oder das Sozialamt. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Oder-Spree Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Oder-Spree

Im Landkreis Oder-Spree bearbeitet das Landkreis Oder-Spree – Sozialamt (Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld); PRO Arbeit – kommunales Jobcenter Oder-Spree für Bürgergeld; Amt für Ausländerangelegenheiten für AsylbLG die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landkreis Oder-Spree – Sozialamt (Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld); PRO Arbeit – kommunales Jobcenter Oder-Spree für Bürgergeld; Amt für Ausländerangelegenheiten für AsylbLG
Adresse
Landkreis Oder-Spree, Sozialamt, Liebknechtstraße 21/22 (Haus K), 15848 Beeskow
Telefon
03366 35-2401
Termine
Di & Do 9–12 & 13–18 Uhr; Mo, Fr nach Vereinbarung (Mi geschlossen)

BuT-Antrag im Landkreis Oder-Spree: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Landkreis Oder-Spree.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld PRO Arbeit (kommunales Jobcenter); bei Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld das Sozialamt (Beeskow); bei AsylbLG das Amt für Ausländerangelegenheiten.

  3. Online-Antrag stellen oder PDF einreichen

    Nutzen Sie den Online-Antrag mit Upload (Form-Solutions) oder den PDF-Hauptantrag und legen Sie unsere Bescheinigung bei.

  4. 15 € aufs Konto – wir liefern den Nachweis

    Die Teilhabe wird als Geldleistung ausgezahlt. Wir stellen die nötige Bescheinigung aus, die Sie einreichen.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Landkreis Oder-Spree ist bei Bürgergeld das kommunale Jobcenter PRO Arbeit zuständig, bei Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld das Sozialamt (Liebknechtstraße 21/22, Beeskow), bei AsylbLG das Amt für Ausländerangelegenheiten. Der Kreis nennt „Sportvereine oder Musikschule" ausdrücklich. Praktisch: Für jedes Amt gibt es einen Online-Antrag mit Unterlagen-Upload; die Teilhabe wird als Geldleistung ausgezahlt, Lernförderung und Klassenfahrten laufen als Direktzahlung.

Gut zu wissen: Für jedes Amt gibt es einen Online-Antrag mit Unterlagen-Upload; nach einmaliger Erstanmeldung genügt die Einzel-Anlage bzw. eine formlose Anzeige. Die Teilhabe wird als Geldleistung ausgezahlt. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Oder-Spree

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Oder-Spree?

Bei Bürgergeld über PRO Arbeit (kommunales Jobcenter); bei Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld über das Sozialamt (Liebknechtstraße 21/22, Beeskow); bei AsylbLG über das Amt für Ausländerangelegenheiten. Kontakt: sozialamt@l-os.de.

Kann ich den Antrag im Landkreis Oder-Spree online stellen?

Ja. Für jedes Amt gibt es einen Online-Antrag mit Unterlagen-Upload (Form-Solutions). Nach der Erstanmeldung genügt die Einzel-Anlage bzw. eine formlose Anzeige.

Ist die Musikschule im Landkreis Oder-Spree förderfähig?

Ja. Der Kreis nennt „Sportvereine oder Musikschule" ausdrücklich als geförderte Teilhabe mit 15 € pauschal im Monat.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind 15 € pauschal im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum). Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Oder-Spree:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Oder-Spree begleiten wir Schritt für Schritt.