Bildung & Teilhabe · Landkreis Märkisch-Oderland
Bildung und Teilhabe im Landkreis Märkisch-Oderland: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Märkisch-Oderland fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Musikschule mit bis zu 15 € im Monat. Zuständig sind Jobcenter oder die BuT-Stelle des Kreises. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Landkreis Märkisch-Oderland Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Märkisch-Oderland
Im Landkreis Märkisch-Oderland bearbeitet das Landkreis Märkisch-Oderland – Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt, BuT-Stelle (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe); Jobcenter Märkisch-Oderland für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landkreis Märkisch-Oderland – Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt, BuT-Stelle (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe); Jobcenter Märkisch-Oderland für Bürgergeld
- Adresse
- Landkreis Märkisch-Oderland, BuT-Stelle, Puschkinplatz 12, 15306 Seelow
- Telefon
- 03346 850-6801
- Termine
- Di 9–12 & 13–18 Uhr, Fr 9–12 Uhr; sonst nach Vereinbarung
BuT-Antrag im Landkreis Märkisch-Oderland: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag in Märkisch-Oderland.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter Märkisch-Oderland; bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe die BuT-Stelle (Puschkinplatz 12, Seelow).
Antrag per PDF oder online einreichen
Nutzen Sie den PDF-Antrag oder den Online-Antrag über das Serviceportal und legen Sie unsere Bescheinigung bei.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Landkreis Märkisch-Oderland ist bei Bürgergeld das Jobcenter Märkisch-Oderland zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe die BuT-Stelle im Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt (Puschkinplatz 12, Seelow). Der Kreis nennt „im Sportverein oder in der Musikschule" ausdrücklich. Praktisch: Neben dem PDF-Antrag gibt es einen Online-Antrag über das Serviceportal (mit Login); die Sachbearbeitung ist nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt.
Gut zu wissen: Den Antrag stellen Sie als PDF oder online über das Serviceportal des Kreises (Registrierung/Login nötig); die Sachbearbeitung ist nach Nachname aufgeteilt. Bei Kinderzuschlag/Wohngeld gilt eine Verjährung von 12 Monaten. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Märkisch-Oderland
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Märkisch-Oderland?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter Märkisch-Oderland; bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe über die BuT-Stelle im Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt (Puschkinplatz 12, Seelow). Kontakt: but-stelle@landkreismol.de.
Kann ich den Antrag in Märkisch-Oderland online stellen?
Ja. Neben dem PDF-Antrag gibt es einen Online-Antrag über das Serviceportal des Kreises (Registrierung/Login nötig). Unsere Bescheinigung legen Sie bei.
Ist die Musikschule im Landkreis Märkisch-Oderland förderfähig?
Ja. Der Kreis nennt „im Sportverein oder in der Musikschule" ausdrücklich als geförderte Teilhabe mit bis zu 15 € im Monat.
Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?
Es sind bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Märkisch-Oderland:
- Landkreis Märkisch-Oderland – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Märkisch-Oderland – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Märkisch-Oderland begleiten wir Schritt für Schritt.