Bildung & Teilhabe · Landkreis Barnim
Bildung und Teilhabe im Landkreis Barnim: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Barnim senkt das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Gebühren der Musikschule um 15 € im Monat. Zuständig sind Jobcenter oder das Grundsicherungsamt. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Landkreis Barnim Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Barnim
Im Landkreis Barnim bearbeitet das Landkreis Barnim – Grundsicherungsamt (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe); Jobcenter Barnim für Bürgergeld (dort mit dem Bürgergeld-Antrag mitbeantragt) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landkreis Barnim – Grundsicherungsamt (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe); Jobcenter Barnim für Bürgergeld (dort mit dem Bürgergeld-Antrag mitbeantragt)
- Adresse
- Landkreis Barnim, Grundsicherungsamt, Am Markt 1 (Paul-Wunderlich-Haus), 16225 Eberswalde
- Telefon
- 03334 214-1306
- Termine
- Di 9–18 Uhr, Do 9–16 Uhr; Mo, Mi, Fr nach Vereinbarung
BuT-Antrag im Landkreis Barnim: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Landkreis Barnim.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter Barnim (mit dem Hauptantrag); bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe das Grundsicherungsamt (Am Markt 1, Eberswalde).
Antragsformular Teilhabe einreichen
Laden Sie das „Antragsformular Teilhabe" (PDF), füllen Sie es mit unserer Bescheinigung aus und reichen Sie es ein.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Landkreis Barnim ist bei Bürgergeld das Jobcenter Barnim zuständig (dort ist BuT mit dem Bürgergeld-Antrag mitbeantragt), bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe das Grundsicherungsamt im Paul-Wunderlich-Haus (Eberswalde). Der Landkreis nennt „die Gebühren der Musikschule" ausdrücklich und übernimmt zusätzlich teilweise die Kosten für ein Musikinstrument. Es gibt getrennte Einzelformulare je Leistungsart – für die Teilhabe das „Antragsformular Teilhabe".
Gut zu wissen: Bei Bürgergeld ist BuT mit dem Bürgergeld-Antrag mitbeantragt; sonst reichen Sie das „Antragsformular Teilhabe" beim Grundsicherungsamt bzw. Ihrer Stadt/Gemeinde ein. Die Erstattung erfolgt meist gegen Belege. Zusätzlich sind Musikinstrument-Kosten teilweise übernehmbar. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Barnim
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Barnim?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter Barnim (mit dem Bürgergeld-Antrag); bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe über das Grundsicherungsamt (Am Markt 1, Eberswalde). Kontakt: bildungundteilhabe@kvbarnim.de.
Muss ich mit Bürgergeld extra beantragen?
Nein. Bei Bürgergeld ist die Teilhabe mit dem Bürgergeld-Antrag beim Jobcenter mitbeantragt; Sie reichen nur unseren Nachweis ein.
Wird in Barnim ein Musikinstrument bezuschusst?
Teilweise ja. Der Landkreis übernimmt „die Kosten für ein Musikinstrument teilweise" – zusätzlich zu den 15 € für die Musikschulgebühr.
Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?
Es sind 15 € pauschal im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. die Gebühren der Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Barnim:
- Landkreis Barnim – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Barnim – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Barnim begleiten wir Schritt für Schritt.